Infos zu Ein­spruchs­mög­lich­kei­ten gegen den Netz­ent­wick­lungs­plan (NEP)

Tho­mas Grün­der hat für uns alle die über 400 Sei­ten Net­zen­wick­lungs­plans (NEP) gele­sen und die wich­tigs­ten Fak­ten, gegen die wir argu­men­tie­ren kön­nen, zusammengefasst.

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Hier zählt jede Kon­sul­ta­ti­on (Bür­ger, BIs, Ver­ei­ne, Bür­ger­meis­ter, Par­tei­en, Insti­tu­tio­nen…), denn nur wer jetzt eine Stel­lungs­nah­me abgibt, kann auch im wei­te­ren Ver­fah­ren “mit­ar­bei­ten” und hat Anspruch im wei­te­ren Ver­fah­ren gehört wer­den. Alle, die KEINE Stel­lungs­nah­me ein­le­gen, wer­den ab die­sem Zeit­punkt NICHT MEHR GEHÖRT WERDEN!

Die Ein­spruchs­frist endet am 28.05.2014
Wie geht es mit der frist­ge­recht ein­ge­reich­ten Stel­lungs­nah­men wei­ter? (Aus­zug aus www.netzentwicklungsplan.de – erstellt von Amprion/ 50Hertz Transmission)

Ver­öf­fent­li­chung der Stellungnahmen

Im Rah­men der Kon­sul­ta­ti­on vom 16. April bis zum 28. Mai 2014 hat die Öffent­lich­keit Gele­gen­heit, zu den ers­ten Ent­wür­fen des Netz­ent­wick­lungs­plans Strom 2014 und des Off­shore-Netz­ent­wick­lungs­plans 2014 Stel­lung zu bezie­hen. Sofern die Teil­neh­mer der Kon­sul­ta­ti­on ihr Ein­ver­ständ­nis dazu erklä­ren, wer­den ihre Stel­lung­nah­men hier ver­öf­fent­licht. Zuvor wer­den die Stel­lung­nah­men geprüft und Bei­trä­ge von Pri­vat­per­so­nen anony­mi­siert. Bit­te haben Sie daher Ver­ständ­nis, dass nach Erklä­rung des Ein­ver­ständ­nis­ses bis zur Ver­öf­fent­li­chung ein gewis­ser Bear­bei­tungs­zeit­raum benö­tigt wird.

Was pas­siert mit den Stellungnahmen?

Die Stel­lung­nah­men wer­den in einem mehr­wö­chi­gen Pro­zess von den Über­tra­gungs­netz­be­trei­bern geprüft und aus­ge­wer­tet und flie­ßen in die Über­ar­bei­tung der ers­ten Ent­wür­fe ein. Die zwei­ten Ent­wür­fe, die im Som­mer 2014 ver­öf­fent­licht wer­den, ent­hal­ten eine zusam­men­fas­sen­de Erklä­rung, wie die Kon­sul­ta­ti­ons­bei­trä­ge NEP und O‑NEP beein­flusst haben. Die ÜNB hof­fen auf eine rege und kon­struk­ti­ve Betei­li­gung an der Kon­sul­ta­ti­on 2014.

Vie­len Dank an Tho­mas Grün­der und alle die mit­ge­wirkt haben,


 Aktualisierung:

Nach Ver­öf­fent­li­chung die­ses Arti­kels erreich­te mich per Mail  eine Stel­lung­nah­me aus dem Jahr 2012 zum NEP von Hart­mut Lind­ner, Spre­cher der BI: Bio­sphä­re unter Strom – kei­ne Frei­lei­tung durchs Reservat.

Hier fin­det ihr ein paar Gedan­ken, die auch für den NEP 2014 von Bedeu­tung sind.

  • Bür­ger­be­tei­li­gung  sehr fragwürdig,
  • Es wird im NEP nur das Kon­zept einer zen­tra­lis­ti­schen Struk­tur der Ener­gie­ver­sor­gung ver­folgt, dezen­tra­le Lösun­gen wer­den nicht untersucht 
  • Die Bedeu­tung des euro­päi­schen Strom­han­dels ist im neu­en NEP in sei­nen Begrün­dun­gen deut­li­cher zu erken­nen als im alten Plan
  • Umwelt­ge­sichts­punk­te wer­den gar nicht berücksichtigt

Es ist nicht erkenn­bar, dass im neu­en NEP die kri­ti­schen Stel­lung­nah­men aus den bei­den vor­her­ge­hen­den Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren irgend­wie berück­sich­tigt wor­den wären. Hier kli­cken um die ‘Stel­lung­nah­me der BI zum NEP’ her­un­ter­zu­la­den.

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