Bür­ger­initia­ti­ve „Fich­tel­ge­bir­ge sagt nein“

von Hei­ke Bock <info@fichtelgebirgesagtnein.de>

Euro­pa­weit ist ein mas­si­ver Aus­bau des elek­tri­schen Höchst­span­nungs­net­zes geplant. Ziel ist eine Stär­kung des Strom­mark­tes. In ers­ter Linie soll hier­bei Strom aus „kon­stan­ten Quel­len“, d.h. Braun­koh­le- und Kern­kraft­wer­ken gehan­delt werden.

Unse­re Regi­on ist kon­kret von zwei Pro­jek­ten betrof­fen. Zum einen ist für den Ost­bay­ern­ring ein wesent­lich grö­ße­rer Ersatz-Neu­bau vor­ge­se­hen, zum ande­ren soll der Neu­bau der Höchst­span­nungs-Gleich­strom-Pas­sa­ge Süd-Ost laut Bun­des­re­gie­rung ent­lang des Ost­bay­ern­rings ent­ste­hen. Für unse­re Natur und die Anwoh­ner kommt somit eine zwei­fa­che Belas­tung zu.

Bei­de Pro­jek­te basie­ren auf rechts­wid­ri­gen Bedin­gun­gen, wie alle übri­gen Pro­jek­te des Netz­ent­wick­lungs­plans 2014 (NEP). Das Pla­nungs­ver­fah­ren des NEP ver­stößt gegen über­ge­ord­ne­tes inter­na­tio­na­les Recht, da bei der bereits durch­ge­führ­ten stra­te­gi­schen Umwelt­prü­fung (SUP) eine recht­lich ver­bind­li­che Bür­ger­be­tei­li­gung nicht mög­lich war. Genau dies ist nach inter­na­tio­na­lem Recht jedoch verbindlich.

Die BI Fich­tel­ge­bir­ge hat die Netz­be­trei­ber dar­über infor­miert, dass die Pla­nun­gen einer recht­li­chen Grund­la­ge ent­beh­ren, und die Lei­tun­gen als Schwarz­bau­ten zu betrach­ten sind. Hier sehen die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber, soll­te es zum Rück­bau der Lei­tun­gen kom­men, die Bun­des­re­gie­rung in der Regress­pflicht. Die ver­meid­ba­ren Kos­ten trägt somit der Steuerzahler.

Der Bun­des­re­gie­rung ist die­ses inter­na­tio­na­le Recht wohl­be­kannt, wei­gert sich jedoch die­ses umzu­set­zen, und nimmt somit dem Bür­ger sein Recht auf Mit­spra­che bei umwelt­re­le­van­ten Projekten.

Auf den Inter­net­sei­ten fichtelgebirgesagtnein.de sowie aarhus-konvention-initiative.de fin­den Sie dar­über hin­aus Ein­wen­dungs­lis­ten für den geplan­ten Ostbayernring.

Die Pla­nung des Ost­bay­ern­rings ist so weit fort­ge­schrit­ten, dass das Raum­ord­nungs­ver­fah­ren kurz vor der Eröff­nung steht. Der Bevöl­ke­rung wird mit­ge­teilt, wann die Unter­la­gen in den Rat­häu­sern für vier Wochen lang zur Ein­sicht­nah­me aus­lie­gen, danach haben Betrof­fe­ne genau zwei Wochen Zeit zur Stel­lung­nah­me. Poten­ti­ell betrof­fe­ne Bür­ger und Grund­stücks­eig­ner dür­fen die­se Frist kei­nes­falls ver­säu­men und soll­ten nach Mög­lich­keit einen Fach­an­walt auf­su­chen. Eine beinhal­tet in der Regel einen Anspruch auf kos­ten­lo­se Erstberatung.

PM als Down­load: PM_BI-Fichtelgebirge_20150915.pdf (77kB)

Schreibe einen Kommentar