Kon­sul­ta­ti­ons­bei­trag zum Sze­na­rio­rah­men 2019–2030

Beant­wor­tung der Fra­gen der BNetzA aus dem “Begleit­do­ku­ment zur Kon­sul­ta­ti­on des Sze­na­rio­rah­mens 2019–2030” durch die Platt­form Ener­gie e.V.

Ach­tung! Frist­ver­län­ge­rung der Konsultation!

Da eini­ge Tage lang bei Auf­ruf der Web­site der Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) die Mel­dung erschien, dass das Sicher­heits­zer­ti­fi­kat abge­lau­fen sei, wur­de die Frist zur Ein­rei­chung von Stel­lung­nah­men zum Sze­na­rio­rah­men 2019–2030 bis zum 21. Febru­ar 2018 verlängert.

Kon­sul­ta­ti­ons-Bei­trä­ge bit­te an die­se Adres­se schi­cken: szenariorahmen@bnetza.de

Als Hil­fe­stel­lung hat die Platt­form Ener­gie e.V. Ant­wor­ten zum Begleit­do­ku­ment der BNetzA zur Ver­fü­gung gestellt.

Die Pres­se­stel­le des Akti­ons­bünd­nis­ses gegen die Süd-Ost-Tras­se weist dar­auf hin, dass die gesam­te Netz­aus­bau-Pla­nung, die mit dem Sze­na­rio­rah­men beginnt, ein gra­vie­ren­des Ver­säum­nis beinhal­tet: Sie ist rechts­wid­rig, denn sie ver­nach­läs­sigt die Bestim­mun­gen der Aar­hus Kon­ven­ti­on. Die­se garan­tiert der betrof­fe­nen Öffent­lich­keit bei Umwelt­ver­fah­ren den Zugang zu Gerich­ten, wenn alle Optio­nen noch offen sind.

Das ist hier nicht der Fall, denn es besteht kei­ne rechts­ver­bind­li­che Ein­spruchs­mög­lich­keit gegen ein Sze­na­rio, wel­ches nur Strom­tras­sen als Umset­zung der Ener­gie­wen­de sieht. Wer immer sich an die­sen Kon­sul­ta­tio­nen betei­ligt, hat nicht das Recht, die­se im Sze­na­rio­rah­men prak­ti­zier­te Vor­ge­hens­wei­se gericht­lich über­prü­fen zu las­sen. Denn nur hier, ganz am Beginn des Pla­nungs­ver­fah­rens, sind noch “alle Optio­nen offen”.

Hier die Fra­gen der BNetzA  und die Ant­wor­ten von Platt­form Ener­gie e.V. als Down­load: Ant­wortB­NetzAFra­gen (pdf, 241kB) 

 

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