Staats­se­kre­tär Albert Für­a­cker kann auch nicht helfen

Staats­se­kre­tär Albert Für­a­cker vom Baye­ri­schen Hei­mat­mi­nis­te­ri­um kam am 14.08.2016 nach Kemnath/Oberpfalz zum Wie­sen­fest. Er ist zustän­dig für Pla­nun­gen und Bau von Strom­tras­sen im Lan­des­ent­wick­lungs­pro­gramm (LEP). Dar­un­ter fal­len Ost­bay­ern­ring und p53 mod.

Die gesetz­li­chen Grund­la­gen die­ser Pro­jek­te bre­chen jedoch in Deutsch­land gel­ten­des Recht der Aar­hus Kon­ven­ti­on. Ver­tre­ter der Bür­ger­initia­ti­ven Neustadt/Weiden, Stift­land, Stein­wald und Fich­tel­ge­bir­ge sowie Hil­de Lind­ner-Haus­ner von der Aar­hus Kon­ven­ti­on Initia­ti­ve haben Für­a­cker die Stel­lung­nah­me von Rechts­an­wäl­tin Dr. Roda Ver­he­yen über­reicht. Der Staats­se­kre­tär kann sich so aus ers­ter Hand dar­über infor­mie­ren, dass die Strom­tras­sen zu staat­li­chen Schwarz­bau­ten wer­den, wenn den Pla­nun­gen, die auf unkor­rek­ten Geset­zen basie­ren, Taten fol­gen. Die Initia­ti­ven for­der­ten Für­a­cker wei­ter dazu auf, die von Staats­mi­nis­ter Dr. Söder ver­spro­che­nen Abstands­re­ge­lun­gen von Frei­lei­tun­gen zur Wohn­be­bau­ung von 400 bzw. 200 Metern so im LEP zu ver­an­kern, dass sie ver­bind­lich sind. Bis­lang ste­hen sie nur im Begrün­dungs­pa­pier des LEP und nicht in der Ver­ord­nung selbst.

Der Staats­se­kre­tär nahm die Stel­lung­nah­me von BI-Ver­tre­te­rin Maria Estl ent­ge­gen. Inter­es­sant war sei­ne Aus­sa­ge zur Ver­an­ke­rung der Abstands­re­ge­lung von Frei­lei­tun­gen und der Fra­ge, ob, wo und bis wann das LEP öffent­lich kon­sul­tiert wer­den kann:

Das mit den Abstän­den wird gemacht, da ist auch ganz unwich­tig, wo es im LEP steht. Ja, Sie kön­nen das kon­sul­tie­ren. Wo? Ja irgend­wo im Inter­net, so genau weiß ich das auch nicht.“ Auch Beglei­ter des Staats­se­kre­tärs wie MdL Tobi­as Reiß konn­ten die­se Fra­ge nicht beantworten.

stellungnahme_fuerackerMaria Estl resü­miert: ” Das scheint sym­pto­ma­tisch dafür zu sein, wie die Staats­re­gie­rung Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung sieht. Es fehlt die recht­li­che Ver­bind­lich­keit und nie­mand weiß etwas von der Kon­sul­ta­ti­ons­mög­lich­keit, man­gels Bekannt­ga­be. Fragt man bei den ver­ant­wort­li­chen Poli­ti­kern nach, erhält man kei­ne kon­kre­te Ant­wort, „irgend­wo im Inter­net“ klingt nach „Der Welt­raum – unend­li­che Wei­ten“ wie damals beim Raum­schiff Enter­pri­se. Des­halb müs­sen wir auch den Weg der Kla­ge vor dem Aar­hus Komi­tee in Genf antreten.”

Das Begleit­schrei­ben im Wortlaut:

Sehr geehr­ter Herr Für­a­cker,
 
als Staats­se­kre­tär im Hei­mat­mi­nis­te­ri­um sind sie zustän­dig für Rah­men­be­din­gun­gen und Bau von Strom­tras­sen, auch im Lan­des­ent­wick­lungs­pro­gramm (LEP). Die gesetz­li­chen Grund­la­gen die­ser Pro­jek­te bre­chen jedoch in Deutsch­land gel­ten­des Recht der Aar­hus Kon­ven­ti­on. Es erfolg­te kei­ne kor­rek­te Betei­li­gung der Öffent­lich­keit. Das gilt auch für den Ost­bay­ern­ring. Wir als Ver­tre­ter von Bür­ger­initia­ti­ven und der Aar­hus Kon­ven­ti­on Initia­ti­ve über­rei­chen Ihnen des­halb die dem Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um vor­ge­leg­te Stel­lung­nah­me von Rechts­an­wäl­tin Dr. Roda Ver­he­yen zum Ent­wurf der Novel­le des Umwelt­rechts­be­helfs­ge­set­zes. Wir gehen davon aus, dass die Strom­tras­sen zu staat­li­chen Schwarz­bau­ten wer­den, wenn den Pla­nun­gen, die auf die­ser unkor­rek­ten Rechts­la­ge basie­ren, Taten fol­gen.
 
Außer­dem ist der Bedarf die­ser Vor­ha­ben weder gege­ben noch unab­hän­gig fest­ge­stellt.
 
Wir for­dern des­halb ein Pla­nungs­mo­ra­to­ri­um, bevor sich das Gan­ze als Fehl­in­ves­ti­ti­on erweist, die der Strom­kun­de oder Steu­er­zah­ler zu bezah­len hat.
 
Wir for­dern Sie wei­ter dazu auf, die von Staats­mi­nis­ter Dr. Söder ver­spro­che­nen Abstands­re­ge­lun­gen von erfor­der­li­chen Frei­lei­tun­gen zur Wohn­be­bau­ung von 400 bzw. 200 Metern nicht nur im Begrün­dungs­pa­pier des LEP son­dern auch in der Ver­ord­nung selbst fest­zu­schrei­ben. Sonst bleibt das neue LEP eine wir­kungs­lo­se Absichts­er­klä­rung ohne Biss.
 
Mit freund­li­chen Grü­ßen
 
Hil­de Lind­ner-Haus­ner, Kohl­berg
Für die Aar­hus Kon­ven­ti­on Initia­ti­ve
www.aarhus-konvention-initiative.de
lindner-hausner@aarhus-konvention-initiative.de
 
Maria Estl, Pul­len­reuth
Für die BI Stein­wald sagt NEIN und für das Akti­ons­bünd­nis gegen die Süd-Ost-Tras­se
klaus-maria.estl@t‑online.de

 

2 Gedanken zu „Staats­se­kre­tär Albert Für­a­cker kann auch nicht helfen“

  1. Das ist schon irgend­wie typisch für unse­re Ver­ant­wort­li­chen in der Poli­tik und im baye­ri­schen Staats­ap­pa­rat: Söder macht groß­mun­di­ge Aus­sa­gen zu Abstands­re­ge­lun­gen von 400 Metern wohl wis­send oder unwis­send (?), dass bestimm­te Abschnit­te bei der Pla­nung nicht in sei­ne Zustän­dig­keit fallen.

    Und Herr Für­a­cker ist vom Fach­be­reich her zustän­dig für den Lan­des­ent­wick­lungs­plan – weiß aber nicht wie und was der Bür­ger nun machen kann.

    Ein biss­chen wenig Enga­ge­ment und Inter­es­se am The­ma irgend­wie. Die­se Pro­jekt in Sachen Neu­bau von Strom­tras­sen und Hoch­rüs­tung bestehen­der Strom­tras­sen ist gigan­tisch und wird unse­ren Lebens­raum zerstören.

    Und die Her­ren Söder und Für­a­cker “kön­nen uns nicht helfen”…
    https://www.youtube.com/watch?v=E17p5Zj_hiw&feature=youtu.be

    Hier noch ein Link von einem Exper­ten, Pro­fes­sor Vol­ker Qua­sch­ning, ein Exper­te in Sachen Strom­lei­tun­gen. Inter­es­sant vor allem ab Minu­te 7.

    Sol­chen Leu­ten soll­ten Söder und Für­a­cker zuhö­ren – dann hät­ten sie Ahnung wie sie uns hel­fen kön­nen: kein Neu­bau und kei­ne Hoch­rüs­tung von Stromtrassen.
    Weil wir sie nicht brauchen.

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