Update zur Kla­ge vor dem Aar­hus Komitee

Es geht wei­ter vor­an mit der Kla­ge und es gibt eine erfreu­li­che Nach­richt aus dem Bereich Nürn­ber­ger Land. Die Bür­ger­initia­ti­ven und Besu­cher der spek­ta­ku­lä­ren Info­ver­an­stal­tung ohne Ten­neT in Alt­dorf am 19.02.2016 haben noch­mals ihre Spar­schwei­ne geplün­dert und zusam­men­ge­legt, um die Kla­ge vor dem Aar­hus Komi­tee finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Es kamen sage und schrei­be 900 Euro zusam­men. Dafür herz­li­chen Dank.

Schön, wenn man sol­che Mit­strei­ter hat. Die Bür­ger­initia­ti­ven Nürn­ber­ger Land sind Rekord­hal­ter, wenn es um Soli­da­ri­tät für die Aar­hus- Initia­ti­ve geht. Die Sam­mel­ak­tio­nen der Bür­ger­initia­ti­ven Lein­burg, Altdorf/Burgthann und Hor­mers­dorf erga­ben ins­ge­samt die stol­ze Sum­me von rund 2000 Euro, Respekt!

Nach­fol­gend nun die Pres­se­er­klä­rung der Aar­hus Kon­ven­ti­on Ini­ti­ta­ti­ve, die bereits auf Face­book lief. Nie war die Kla­ge not­wen­di­ger als jetzt, betrach­tet man die Bei­na­he-GAUS der fran­zö­si­schen und bel­gi­schen AKW. Wann wird Teme­lin an der Gren­ze zur Ober­pfalz fol­gen oder ein deut­sches AKW? Wol­len wir mit den Atom­strom­tras­sen die­se Pan­nen­re­ak­to­ren künst­lich am Netz hal­ten? Fuku­shi­ma ist überall.

Pres­se­er­klä­rung der Aar­hus Kon­ven­ti­on Initia­ti­ve, 23. Febru­ar 2016:

Die­ser Tage ging ein aus­führ­li­ches Schrei­ben unse­rer Anwäl­tin Dr. Roda Ver­he­yen von der Kanz­lei Gün­ther bei uns ein zum Sach­stand Aar­hus Beschwer­de gegen Strom­tras­sen und Frack­ing. Bezüg­lich Stra­te­gi­sche Umwelt­prü­fun­gen kön­nen wir Beschwer­de beim Aar­hus Komi­tee in Genf dar­über ein­rei­chen, dass die EU-SUP-Direk­ti­ve nicht dem gel­ten­den Recht der Kon­ven­ti­on ent­spricht. Hier­zu gibt es bereits eine in die­se Rich­tung zie­len­de Beschwer­de aus einem ande­ren euro­päi­schen Mit­glieds­staat, die die Initia­ti­ve unter­stüt­zen wird, und zwar expli­zit wegen Strom­tras­sen. Betrof­fen sind aber alle umwelt­re­le­van­ten Ver­fah­ren die unter Stra­te­gi­sche Umwelt­prü­fun­gen fal­len, wie z. B. Frack­ing und der ato­ma­re Bereich. Koope­ra­ti­on unter ande­rem mit Polen wird dazu gera­de auf­ge­baut. Wei­ter wird die Initia­ti­ve gege­be­nen­falls gegen Lücken im neu­en Umwelt­rechts­be­helfs­ge­setz vor­ge­hen. Des­sen Ver­ab­schie­dung muss abge­war­tet wer­den. Das­sel­be gilt für das Fracking-Gesetz.

Um für das alles vor­be­rei­tet und finan­zi­ell gerüs­tet zu sein und um die­se lang­wie­ri­gen und über­fäl­li­gen Rechts­ver­fah­ren finan­zie­ren zu kön­nen, bit­ten wir Sie wei­ter­hin um Ihre Spen­de, bzw. um einen monat­li­chen Dau­er­auf­trag. Für bereits geleis­te­te und wei­te­re Kos­ten­be­tei­li­gung Ihrer­seits herz­li­chen Dank! Wir wer­den regel­mä­ßig über den Sach­stand infor­mie­ren. Nach wie vor aktu­ell ist unser Fly­er, des­sen jeweils aktu­el­le Ver­si­on online zur Ver­fü­gung steht.
http://aarhus-konvention-initiative.de/flyer/

Mit herz­li­chen Grü­ßen,
Bri­git­te Art­mann und Hil­de Lind­ner-Haus­ner für die Aar­hus Kon­ven­ti­on Initiative

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