Ver­wirr­spiel um die Bau­ern­maut – kommt sie oder doch nicht oder ganz anders?

Am 24.05.2018 schrie­ben Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te der CSU an Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Alt­mai­er. Feder­füh­rend ist Mar­le­ne Mor­tler, Mit­un­ter­zeich­ner sind u. a. Albert Rup­p­recht, Anja Weis­ger­ber, Karl Hol­mei­er und Ste­phan May­er sowie Flo­ri­an Hahn.

Man will Alt­mai­er dazu bewe­gen, den Bau­ern, deren Grund und Boden von der erd­ver­ka­bel­ten HGÜ Lei­tung betrof­fen ist, nun doch wie­der­keh­ren­de Leis­tun­gen zu zah­len, die sog. „Bau­ern­maut“. Mor­tler bezieht sich auf die im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­te For­mu­lie­rung „Wir prü­fen die Grund­la­ge für eine finan­zi­el­le Betei­li­gung betrof­fe­ner Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer an der Wert­schöp­fung des Netz­aus­baus, gege­be­nen­falls sind wie­der­keh­ren­de Zah­lun­gen eine Opti­on“. Wei­ter heißt es „Die CSU spricht sich seit lan­gem – zuletzt im Bay­ern­plan 2017- für wie­der­keh­ren­de Ver­gü­tun­gen in Form von dau­er­haf­ten Zah­lun­gen in Ergän­zung zu Dienst­bar­keits­ent­schä­di­gun­gen aus.“

Down­load des Schrei­bens: Schrei­ben an Peter Altmaier_Wiederkehrende Zah­lun­gen (pdf, 270kB)

Dienst­bar­keit – das ist ein schö­nes Wort für den Sach­ver­halt „Ent­eig­nung“. Und ein nach Ansicht von füh­ren­den Staats­recht­lern rechts­wid­rig durch­ge­führ­tes Pro­jekt wie der über­di­men­sio­nier­te Strom­netz­aus­bau zieht auch ein rechts­wid­ri­ges Ent­eig­nungs­ver­fah­ren nach sich – ob mit oder ohne Bau­ern­maut. Das soll­te im Fokus der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten stehen.

Im Baye­ri­schen Land­tag dage­gen spricht sich die CSU genau gegen die Bau­ern­maut aus. So hat die Frak­ti­on am 12.12. 2017 einem Antrag auf Ableh­nung der Bau­ern­maut zuge­stimmt. Die­sem Antrag, den die SPD Frak­ti­on ein­brach­te, lag ein Gut­ach­ten zu Grun­de, das im Auf­trag vom Bun­des­ver­ban­d der Deut­schen Ener­­gie- und Was­ser­wirt­schaft (BDEW) und dem Ver­ban­d der Baye­ri­schen Ener­­gie- und Was­ser­wirt­schaft (VBEW) erstellt wur­de. Man befürch­te­te, dass durch die wie­der­keh­ren­den Leis­tun­gen ein Büro­kra­tie­mons­ter und gleich­zei­tig ein Prä­ze­denz­fall auch für ande­re Infra­struk­tur­maß­nah­men geschaf­fen wer­den könnte.

Was soll nun die­ses Manö­ver der CSU im Bund? Kennt man den Beschluss des Land­ta­ges vom 12.12.2017 nicht? Oder igno­riert man ihn, um der hei­mi­schen CSU im Land­tags­wahl­kampf Schüt­zen­hil­fe zu leis­ten? Der Par­tei droht bekannt­lich der Ver­lust der abso­lu­ten Mehr­heit, da scheint jedes Mit­tel Recht zu sein, dies zu verhindern.

Dass Alt­mai­er hier nach­gibt, erscheint zudem unrea­lis­tisch, denn das wür­de erst recht einen Prä­ze­denz­fall schaf­fen, und zwar in Bezug auf ein­fluss­rei­che Ver­bän­de. Die bis­he­ri­ge Bun­des­re­gie­rung war doch stets bemüht, den For­de­run­gen der Ver­tre­ter von Ver­bän­den wie BDEW und VBEW nachzukommen.

Antrag und Beschluss des Baye­ri­schen Land­tags sind wei­ter­hin als Druck­sa­chen 17/18698 und 17/19661 abrufbar.

 

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