Ein Hinweis, den alle Bürgerinitiativen beachten sollten.
Viel Bürger beteiligen sich mittlerweile aktiv innerhalb ihrer BI, sei es dass sie eine Internet- oder Facebookseite betreiben, Grafiken und Aufkleber erstellen, Texte schreiben oder Nachrichtenartikel sammeln. Aufgrund der aktuellen Lage möchte ich auf das bestehende Urheberrecht hinweisen. Eine Verletzung des Urheberrechts kann für den Verursacher bzw. Seitenbetreiber eine teure Abmahnung zur Folge haben. Sicher gibt es innerhalb der ein oder anderen BI Fachleute (z.B. Anwälte) zum Thema Urheberrecht. Daher meine Bitte an die Fachleute, meldet euch und unterstützt uns bei diesem Thema.
Internet-/Facebookseiten:
- Bei Seiten es wichtig, dass ihr ein gültiges Impressum und ggf. eine Datenschutzerklärung habt. Erstellen kann man das kostenlos auf der Seite : www.e‑recht24.de
- Vorsicht bei der Verwendung von Bildern , jedes Bild (auch das eigene) fällt unter das Urheberrecht. Es reicht nicht, eine Quellenangabe zu machen. Der Lizenzinhaber muss der Verwendung ausdrücklich zustimmen und knüpft meistens weitere Bedingungen an die Verwendung.
Wer Bilder auf seiner Seite veröffentlichen will, der kann das recht einfach über folgende Seiten tun: www.fotolia.de , www.pixelio.de . Aber auch hier gilt es die Lizenzbestimmungen zu beachten.
Grafiken,
- Wer eine Grafik, ein Logo, Aufkleber oder ähnliches erstellt sollte die Lizenzbestimmungen beachten. Einfach ein Bild aus dem Internet herunterladen verletzt so gut wie immer das Urheberrecht. Wer eine Grafik erstellen will, sollte die Grafik selbst erstellen, das heißt aber nicht, das man eine schon existierende Grafik einfach nachbaut. Selbst erstellen heißt eigenes Design ausdenken. Grafiken und Fotos können hier unter Beachtung der Lizenzbestimmungen gekauft werden: www.fotolia.de , www.pixelio.de .
- Das Verändern eines bestehenden Bildes muss gesondert betrachtet werden. Das Bild verändern ist hier etwas anderes als das Bild zu verwenden.
Texte schreiben:
- Wer einen eigenen Beitrag auf Flyern oder Internetseiten veröffentlichen möchte, darf den Text von anderen Artikeln nicht ohne weiteres kopieren. Auch bei den Texten gilt ein Urheberrecht. Texte sollten immer mit eigenen Worten verfasst werden. Eine Angabe der Quellen ist nicht unbedingt ausreichend.
Zeitungsartikel:
- Zeitungsartikel bitte nur mit Zustimmung des Inhabers der Rechte kopieren und veröffentlichen. Eine Zeitung möchte nicht, das die Leser die Artikel kostenlos im Internet lesen kann. Der Verlag will eine Zeitung verkaufen oder die Leser auf die eigene Internetseite holen.
Die Angaben hier sind natürlich ohne Gewähr und sollen nur als Anhaltspunkt dienen.
Bilder: Thorben Wengert / pixelio.de