Pres­se­mit­tei­lung der BI Berg­rhein­feld: Gro­be Män­gel im Suedlink-Genehmigungsverfahren

Die Bür­ger­initia­ti­ve Berg­rhein­feld e.V. mit ihrem Vor­sit­zen­den Nor­bert Kolb wehrt sich im Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für die von der Ten­net TSO GmbH in der Gemar­kung Berg­rhein­feld geplan­te über 500 Mil­lio­nen € teu­re Kon­ver­ter­sta­ti­on der Erd­ka­bel­tras­se Sued­Link. Die Bür­ger­initia­ti­ve hält es für abso­lut unver­tret­bar, dass nun­mehr zu den 170 Strom­mas­ten auch noch eine Groß-Kon­ver­ter­sta­ti­on auf dem Gemein­de­ge­biet errich­tet wer­den soll. Sie hat daher die auf Infra­struk­tur­vor­ha­ben spe­zia­li­sier­te Kanz­lei Bau­mann Rechts­an­wäl­te Part­ner­schaft mbB Würz­burg-Leip­zig-Han­no­ver mit der Wahr­neh­mung ihrer recht­li­chen Inter­es­sen beauf­tragt und über die­se bei der Regie­rung von Unter­fran­ken detail­lier­te Ein­wen­dun­gen gegen das Vor­ha­ben im lau­fen­den immis­si­ons­schutz­recht­li­chen Ver­fah­ren heu­te vorgelegt.

Die Bür­ger­initia­ti­ve Berg­rhein­feld ver­folgt als Ver­eins­zweck die För­de­rung und den Schutz von Natur und Land­schaft vor über­di­men­sio­nier­ten Infra­struk­tur­vor­ha­ben und lehnt daher sowohl das Vor­ha­ben Sued­Link als auch den Bau eines Kon­ver­ters für die­ses Vor­ha­ben strikt ab.

Der BI-Vor­sit­zen­de Nor­bert Kolb erläu­tert das Vor­ge­hen gegen Kon­ver­ter und SuedLink:

Die hal­be Mil­li­ar­de ist für aktu­ell drin­gend erfor­der­li­che Maß­nah­men der erneu­er­ba­ren Ener­gien bes­ser ange­legt. Es braucht kei­ne Dino­sau­ri­er­lei­tun­gen, wenn die Ener­gie­wen­de dezen­tral und vor Ort umge­setzt wird. Dies dient am Ende nicht nur der Ver­sor­gungs­si­cher­heit, son­dern auch einer bür­ger­freund­li­chen, umwelt­freund­li­chen und wirt­schaft­lich ver­nünf­ti­gen Ener­gie­ver­sor­gung und schafft Wert­schöp­fung in der Regi­on. Des­we­gen brau­chen wir auch Sued­Link als Strom­au­to­bahn nicht.“

Im Ein­zel­nen geht es im Ver­fah­ren um einen Antrag auf Teil­ge­neh­mi­gung für bau­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men für die Errich­tung und den Betrieb einer Kon­ver­ter­sta­ti­on, den die Ten­neT TSO GmbH bei der Regie­rung von Unter­fran­ken ein­ge­reicht hat. Bei dem Kon­ver­ter han­delt es sich um eine Neben­an­la­ge zum Betrieb der Erd­ka­bel­tras­se Sued­Link. Er ist tech­nisch not­wen­dig, um den in der Lei­tung über­tra­ge­nen Gleich­strom wie­der in Wech­sel­strom umzu­wan­deln und ihn so in das regio­na­le und ört­li­che Netz ein­spei­sen zu kön­nen. Rechts­grund­la­ge zur Bewer­tung des Antrags ist § 8 BImSchG, denn die Ten­neT TSO GmbH hat zunächst nur eine 1. Teil­ge­neh­mi­gung für bau­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men gestellt. Die­se Vor­schrift sieht vor, dass Tei­le eines Vor­ha­bens vor­weg geneh­migt wer­den kön­nen, wenn ein berech­tig­tes Inter­es­se an der Ertei­lung einer Teil­ge­neh­mi­gung besteht und eine vor­läu­fi­ge Beur­tei­lung ergibt, dass der Errich­tung und dem Betrieb der gesam­ten Anla­ge kei­ne von vorn­her­ein unüber­wind­li­chen Hin­der­nis­se entgegenstehen.

Wie die Kanz­lei Bau­mann Rechts­an­wäl­te in der Ein­wen­dung auf­zeigt, ist jedoch bereits frag­lich, ob damit das rich­ti­ge Ver­fah­ren gewählt wur­de. Denn das Immis­si­ons­schutz­recht ist zwar für klas­si­sche Umspann­wer­ke anwend­bar, eine Rege­lung für Kon­ver­ter ent­hält das Gesetz jedoch nicht.

Rechts­an­walt Wolf­gang Bau­mann kri­ti­sier­te die Vor­ge­hens­wei­se des Netz­be­trei­bers Tennet:

Im Umspann­werk wird der Strom nicht auf eine höhe­re oder nied­ri­ge­re Ebe­ne umge­spannt, son­dern viel­mehr von Gleich­strom in Wech­sel­strom umge­wan­delt (und umge­kehrt). Daher hal­te ich das Ver­fah­ren bereits für unzu­läs­sig und die Regie­rung von Unter­fran­ken für unzu­stän­dig. Viel­mehr müss­te beim Land­rats­amt Schwein­furt ein Antrag auf Bau­ge­neh­mi­gung ein­ge­reicht wer­den oder – wie auch gesetz­lich in § 18 NABEG vor­ge­se­hen – das Vor­ha­ben in die Plan­fest­stel­lung zur Strom­tras­se Sued­Link bei der Bun­des­netz­agen­tur mit ein­be­zo­gen werden.“

Gro­be Män­gel sehen die Rechts­an­wäl­te auch bei den Antrags­un­ter­la­gen. So wur­de kei­ne Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung durch­ge­führt, auch ein Fach­bei­trag zur Ver­ein­bar­keit des Vor­ha­bens mit den Belan­gen des Was­ser­rechts (Was­ser­rah­men­richt­li­nie) liegt den Unter­la­gen nicht bei. Ent­spre­chend sind bereits zahl­rei­che zen­tra­le Aspek­te von der Behör­de nicht prüf­bar. Gleich­zei­tig liegt hier­in ein schwe­rer Ver­fah­rens­feh­ler, da auch die betrof­fe­ne Öffent­lich­keit und die Umwelt- und Natur­schutz­ver­bän­de die zur Beur­tei­lung und Stel­lung­nah­me erfor­der­li­chen Unter­la­gen nicht zur Kennt­nis neh­men konnten.

Rechts­an­walt Dr. Eric Wei­ser-Sau­lin stellt dies­be­züg­lich fest:

Die Antrag­stel­le­rin ver­kennt, dass nicht nur der Kon­ver­ter selbst son­dern das Gesamt­vor­ha­ben in den Blick zu neh­men ist. Dies gilt gera­de für die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung. Es darf inso­weit noch nicht mit Maß­nah­men zum Bau des Kon­ver­ters begon­nen wer­den, wenn die eigent­li­che Sued­Link-Tras­se noch gar nicht fest­steht und die Umwelt­ver­träg­lich­keit des Gesamt­vor­ha­bens im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren noch nicht abschlie­ßend geprüft und bewer­tet wurde.“

Im Hin­blick auf den Arten­schutz kri­ti­sie­ren die Rechts­an­wäl­te zudem, dass eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für die geplan­ten Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men (Boh­run­gen, Abgra­bun­gen) betref­fend die streng geschütz­te Art Feld­hams­ter not­wen­dig ist. Eine Aus­nah­me kön­ne jedoch nach der hier rele­van­ten Vor­schrift (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) nur erteilt wer­den, wenn kei­ne zumut­ba­ren Alter­na­ti­ven bestehen.

Hier­zu Rechts­an­walt Dr. Eric Weiser-Saulin:

Eine Alter­na­ti­venprü­fung hat die Antrag­stel­le­rin jedoch bis­lang noch über­haupt nicht vor­ge­nom­men bzw. nur eine ober­fläch­li­che im Rah­men des Bun­des­fach­pla­nungs­ver­fah­rens. Damit darf vor Durch­füh­rung einer Alter­na­ti­venprü­fung eine natur­schutz­recht­li­che Aus­nah­me auch nicht erteilt werden“.

Letzt­lich ste­hen der Teil­ge­neh­mi­gung – nach Auf­fas­sung der Rechts­an­wäl­te – auch Ein­wän­de gegen die Strom­tras­se selbst ent­ge­gen. Hier hat­te die Bür­ger­initia­ti­ve Berg­rhein­feld, ver­tre­ten durch die Kanz­lei Bau­mann Rechts­an­wäl­te PartG mbB, bereits frü­her umfang­rei­che Ein­wen­dun­gen bei der Bun­des­netz­agen­tur erhoben.

gez. Rechts­an­walt Wolf­gang Baumann/ Fach­an­walt für Verwaltungsrecht
Rechts­an­walt Dr. Eric Weiser-Saulin

Schreibe einen Kommentar