Strom­tras­sen und die Aarhus-Konvention

Die Aar­hus Kon­ven­ti­on – was bedeu­tet sie für die Strom­tras­sen, aber auch für Frack­ing und Kohleabbau? 

Vor fast einem Jahr mach­te mich Bri­git­te Art­mann, Spre­che­rin der BI „Fich­tel­ge­bir­ge sagt NEIN zur Mons­ter­tras­se“ auf die Rege­lun­gen der Aar­hus Kon­ven­ti­on auf­merk­sam. Sie erklär­te mir, was die­se Kon­ven­ti­on für den wei­te­ren Wider­stand gegen die HGÜ Süd Ost bedeu­ten könn­te. Ich star­te­te eini­ge Ver­su­che, ört­li­che Poli­ti­ker ins Boot zu holen, stieß dort aber auf Des­in­ter­es­se oder wur­de sogar belä­chelt. Dar­auf­hin ließ ich die Sache etwas ent­mu­tigt ruhen.

Mitt­ler­wei­le leis­ten wir län­ger als ein Jahr Wider­stand gegen die Tras­sen und kämp­fen an vie­len Fron­ten für die dezen­tra­le Ener­gie­wen­de. Am Ziel sind wir noch nicht und manch­mal haben wir den Ein­druck, man will uns hin­hal­ten, vor allem durch wech­seln­de Poli­ti­ker­aus­sa­gen oder eine ober­fläch­lich berich­ten­de Pres­se. Die gegen­wär­ti­ge Bür­ger­be­tei­li­gung wie im Netz­ent­wick­lungs­plan ist eine Far­ce, sie dient nur der Kos­me­tik und gibt den Bür­gern nicht die Rech­te, die ihnen nach der Aar­hus Kon­ven­ti­on zuste­hen. Das deut­sche Umwelt­recht ver­wehrt den betrof­fe­nen Men­schen bewusst ihr Recht, von Anfang an zu kla­gen gegen Strom­tras­sen, Frack­ing, Koh­le­ab­bau, CO2-Lage­rung, End­la­ger oder Straßenausbau.

Hier kommt jetzt die Aar­hus-Initia­ti­ve ins Spiel www.aarhus-konvention-initiative.de .

Das Bünd­nis hat sich gegrün­det, um die Vor­ga­ben der Kon­ven­ti­on für die Bür­ger durch­zu­set­zen und zwar vor  dem Aar­hus-Komi­tee. Mit einem posi­ti­ven Urteil des Komi­tees kann man als betrof­fe­ne Per­son direkt vor das zustän­di­ge Ver­wal­tungs­ge­richt gehen.

Im neu­en Info-Fly­er, der bei­gefügt ist, wer­den Infor­ma­tio­nen gege­ben, wie der Ablauf kon­kret erfol­gen kann.

Die Aar­hus Kon­ven­ti­on Initia­ti­ve hat zu die­sem Zweck einen Rechts­hil­fe­fonds ein­ge­rich­tet Der Fonds braucht jetzt vor allem finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, um die Kla­ge wei­ter ver­fol­gen zu können.

Das dort gesam­mel­te Geld wird auf ein Treu­hand-Kon­to ein­ge­zahlt. Spen­den an einen Rechts­hil­fe­fonds sind nicht steu­er­lich absetz­bar. Kos­ten­um­fang der Kla­ge sowie die Kla­ge­schrift wer­den noch ver­öf­fent­licht. Nach­ste­hend die Bankverbindung

Rechts­hil­fe­fond-Kon­to: Bri­git­te Art­mann Aar­hus Kon­ven­ti­on
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF

Ich sehe in die­ser Initia­ti­ve eine her­vor­ra­gen­de Mög­lich­keit, ech­te Bür­ger­be­tei­li­gung gegen die Tras­sen und auch gegen Frack­ing durchzusetzen.

Alle, denen es mit der Ver­hin­de­rung der Tras­sen ernst ist, sind herz­lich ein­ge­la­den, sich anhand des Fly­ers und auf der Home­page der Initia­ti­ve zu infor­mie­ren und sie finan­zi­ell zu unterstützen.


 Aus­zug aus dem Flyer:

 Woher kommt der Name „Aar­hus“?

Von der däni­schen Stadt Aar­hus. Der Völ­ker­ver­trag wur­de dort. 1998 von sehr vie­len Staa­ten unter­zeich­net. Wozu einen Rechts­hil­fe­fonds? Um unse­re Anwäl­te und die sons­ti­gen Kos­ten der Kla­ge zu bezahlen.

  • Was ist ein Rechtshilfefonds?

Ein Rechts­hil­fe­fonds ist ein Kon­to, auf das vie­le Per­so­nen und Orga­ni­sa­tio­nen ein­zah­len um die hohen Kos­ten einer Kla­ge soli­da­risch zu tei­len. Spen­den an einen
Rechts­hil­fe­fonds darf man aber nicht von der Steu­er abset­zen. Es gibt also kei­ne Spendenquittungen.

  • Die Rechts­an­wäl­te von Greenpeace

ver­tre­ten die Aar­hus Kon­ven­ti­on Initia­ti­ve bei die­ser bahn­bre­chen­den Kla­ge. Die Kanz­lei Gün­ther aus Ham­burg hat bereits der Klä­ge­rin gegen das Bruns­büt­tel-Zwi­schen­la­ger zu ihrem Recht ver­hol­fen. Das muss finan­ziert wer­den und dazu braucht es Ihre Spen­den. Zusätz­lich bera­tend ein­ge­bun­den haben wir die Aar­hus-Anwäl­te vom Öko­bü­ro Wien, ECO Forum und Earth Jus­ti­ce, die allen Klä­gern vor dem Aar­hus Komi­tee zur Sei­te stehen.

Wenn Regie­run­gen von „Par­ti­zi­pa­ti­on der Öffent­lich­keit bei umwelt­re­le­van­ten Pro­jek­ten“ reden, so mei­nen sie harm­lo­se Gesprächs­krei­se. Dabei gilt seit 1998 ein Umwelt­recht, das in Deutsch­land und der EU ein­klag­ba­res Gesetz ist. Dar­in ist vor­ge­schrie­ben das Recht auf Infor­ma­ti­on, auf Betei­li­gung und auf den Zugang zu Gerich­ten – und zwar wenn alle Optio­nen offen sind – das heißt von Anfang an. Super, könn­te man nun den­ken. Jedoch: Regie­run­gen ver­wei­gern die­ses Recht und nie­mand setz­te es durch. Das wol­len wir jetzt mit Ihrer Hil­fe ändern.

Mit der UN AARHUS KONVENTION klagt Bri­git­te Art­mann bereits vor der UN in Genf gegen die Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren der AKW Hin­k­ley Point C in Groß­bri­tan­ni­en und Teme­lin in Tsche­chi­en. Bera­ter ist Jan Haver­kamp, Atom- und Aar­hus-Exper­te von Green­peace und Nuclear Trans­pa­ren­cy Watch.

Ohne Jan Haver­kamp hät­te ich über­haupt nicht gewusst, dass es die­se Mög­lich­keit der Kla­ge gegen Teme­lin gibt. Deutsch­land ist bei Bür­ger­rech­ten eine Bana­nen­re­pu­blik“ sagt Bri­git­te Artmann.

Des­halb hat Bri­git­te Art­mann mit Bür­ger­initia­ti­ven und Ein­zel­per­so­nen die Aar­hus Kon­ven­ti­on Initia­ti­ve in Deutsch­land gegrün­det, nach­dem sie schon vor­her aus dem­sel­ben Grund das euro­pa­wei­te Netz­werk Nuclear Trans­pa­ren­cy Watch mit­ge­grün­det hat.

DIE NEUE KLAGE
Häu­fig gestell­te Fragen

Wo klagt ihr? Vor dem UN Aar­hus Komi­tee in Genf.
Gegen wen klagt ihr? Gegen die EU-Kom­mis­si­on.
Gegen was klagt ihr? Gegen die EU-SUP-Direktive.

Ihr klagt mit Anwäl­ten? Ja. Mit den Anwäl­ten, die auch Green­peace ver­tre­ten. Dafür bit­ten wir um Spenden.

Was ist die EU-SUP-Direk­ti­ve? Die­se Direk­ti­ve regelt natio­na­les Umwelt­recht bei Stra­te­gi­schen Umwelt­prü­fun­gen. Das sind über­ge­ord­ne­te Plä­ne, wie der „Natio­na­le Ent­sor­gungs­plan Atom­müll“, der „Netz­ent­wick­lungs­plan“ unter den die Strom­tras­sen fal­len oder die grenz­über­grei­fen­den Atom- Ener­gie­kon­zep­te
Polen, Tsche­chi­en und Großbritannien.

Was fehlt den Stra­te­gi­schen Umwelt­prü­fun­gen? In die­sen Pla­nungs­ver­fah­ren wird bereits alles vor­ent­schie­den, aber es gibt kein Kla­ge­recht für die betrof­fe­nen Men­schen. Jedoch schreibt die Aar­hus Kon­ven­ti­on das Recht auf Infor­ma­ti­on, Betei­li­gung und Zugang zu Gerich­ten vor – wenn alle Optio­nen offen sind. (Aar­hus Arti­kel 6.4 „when all opti­ons are open“).

Die Aar­hus Kon­ven­ti­on ist also ein Recht, das über EU-Recht steht? Und über deut­schem Recht? Ja.

Ist die UN Aar­hus Kon­ven­ti­on gel­ten­des Recht in Deutsch­land und in der EUJa. UN Kon­ven­tio­nen sind recht­lich bin­den­de Völ­ker­ver­trä­ge. Die Kon­ven­ti­on –  kurz „Aar­hus“ genannt – soll­te alle umwelt­re­le­van­ten Geset­ze regeln. Sie wur­de aber bis­her nicht kor­rekt umge­setzt. Das ist Grund für unse­re Kla­ge. Auch Green­peace in Ost-Euro­pa klagt auf Basis der UN Aar­hus Konvention.

Man kann bis­her nicht vor deut­schen Gerich­ten gegen eine Stra­te­gi­sche Umwelt­prü­fung kla­gen? Nein. Im Fall des Strom­netz­aus­baus kann man erst ganz am Ende des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens gegen das kom­plet­te deutsch­land­wei­te Strom­tras­sen-Pro­jekt kla­gen. Aber man kann nicht gegen einen ein­zel­nen Strom-Mas­ten kla­gen, der auf dem eige­nen Grund­stück geplant wird. Die Kon­se­quenz ist folg­lich Ent­eig­nung gegen die man sich nicht weh­ren kann. So ist das bei allen die­sen Ver­fah­ren, auch im Bergrecht.

Hat die Kla­ge auf­schie­ben­de Wir­kung? Nein.

Wel­che Kon­se­quen­zen hat ein posi­ti­ves Urteil? Schwarz­bau bedeu­tet Rück­bau. Urtei­le des Aar­hus Komi­tees wur­den bis­her immer umge­setzt. Das ist ein hohes Risi­ko für Inves­to­ren, denn sie haben kei­ne Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz. Wie jeder pri­va­te Häus­le­bau­er sind auch sie ver­pflich­tet, sich über gel­ten­des Recht zu informieren. 

Wo fin­det man den deut­schen Text von „Aar­hus“? www.aarhus-konvention-initative.de

Down­load: Flyer_Aarhus (pdf, 291kB)

Ein Gedanke zu „Strom­tras­sen und die Aarhus-Konvention“

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