Außerordentliche Bürgerversammlung am 29.10.2025 in Ludersheim
Am 29.10.2025 fand eine von BM Martin Tabor kurzfristig einberufene außerordentliche Bürgerversammlung in Ludersheim, in den Räumen der Firma Reicolor statt. Vielen Dank an die Firma für die Unterstützung. Auch ein Großteil des Stadtrats nahm daran teil.
Der Andrang war groß, der Saal bis auf den letzten Platz gefüllt. Ziel der Veranstaltung war es, Informationen zum aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren mit den BürgerInnen von Ludersheim und den umliegenden Dörfern auszutauschen. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann folgte der Einladung der Stadt, um rechtliche Hinweise zum Thema Einwendungen gegen das Vorhaben zu geben.
Auf der Tagesordnung standen neben dem aktuell geplanten Streckenverlauf allgemeine Erläuterungen zum Verfahren durch Stadtbauamtsleiter Bernhard Dotzer, eine Betrachtung der Ansatzpunkte der Stadt Altdorf durch Martin Tabor, ein Statement des Bund Naturschutzes in Person von Stadtrat Dieter Pletz, sowie jeweils kurze Redebeiträge der BI Altdorf/Burgthann (Ralph Kubala) und der Ludersheimer Anwohnerin Claudia Groß. Im Anschluß an den rechtlichen Teil mit RA Baumann konnten die Bürger und Bürgerinnen ihre Fragen oder Ideen zu Einwendungen äußern.
Bürgermeister Martin Tabor informierte, dass Tennet jetzt zu 50% an ausländische Investoren verkauft worden sei, aus den Niederlanden, Norwegen und Singapur, und bedauerte, dass der deutsche Staat es nicht geschafft habe, sich daran zu beteiligen.
Wichtige Infrastruktur gehört nicht in die Hände exotischer ausländischer Investoren.
Martin Tabor ging auf die besondere Lage in Ludersheim ein. Zwei Umspannwerke sollen durch 110 und 220 kV-Leitungen verbunden werden, mit der problematischen Überspannung eines Firmengebäudes, sowie dem Wegfall des Lärmschutzes. Laut Tennet würden sich die Werte um lediglich 3 Dezibel erhöhen, was von der Stadt als Ohrfeige empfunden werde, denn ein solcher Wert höre sich zwar nach wenig an, bringe aber de facto eine erheblich höhere Beeinträchtigung mit sich.
Bernhard Dotzer erläuterte, dass das Planfeststellungsverfahren den ersten juristisch relevanten Schritt im gesamten Genehmigungsverfahren für die Juraleitung darstellt.
Es gibt drei Abschnitte in unserem Gebiet und daher drei getrennte Teilverfahren: der größere Abschnitt A‑Ost betrifft direkt Ludersheim ab dem Umspannwerk, ein weiterer, Abschnitt A‑West, die Strecke von Raitersaich bis Winkelhaid, unterbrochen durch den Abschnitt mit der Tunnelplanung in Katzwang.
Es gibt unterschiedliche Fristen für Einwendungen in den Verfahren. Die Frist für Abschnitt A‑Ost (Altdorf, Postbauer-Heng) ist der 03.12.2025, die für Abschnitt Tunnel Katzwang ist der 14.11.25. Der Termin für den Abschnitt A‑West (Raitersaich, Winkelhaid) ist noch offen.
Hans-Dieter Pletz vom Bund Naturschutz berichtete von wertvollen Schutzgütern, die bei Kartierungen festgehalten wurden, darunter einen Flatterulmenwald (rote Liste der bedrohten Arten). Auch sei das Gebiet rund um das geplante USW eines der größten Rückzugsgebieten für Amphibien in Mittelfranken. Zudem beinhalte der Mischwald an der Autobahn sehr alte Eichen, die allesamt gefällt würden. Der BN hat eine Sammeleinwendung mit 8 Punkten verfasst, die zusätzlich zur eigenen Einwendung unterschrieben werden kann.
Zu den Einwendungen
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann wies darauf hin, dass nur denjenigen Betroffenen ein Anhörungsrecht und Klagerecht zustünde, die zuvor eine entsprechende Einwendung eingereicht hätten.
Zu den Planfeststellungsunterlagen (Tennets Antrag): Die Unterlagen beinhalten alle Gutachten, z.B. zum Lärmschutz. Im Erläuterungsbericht sind alle Fragestellungen zusammengefasst, die Tennet behandelt. Der Erläuterungsbericht umfasst ca. 130 Seiten. Der für die Einwendungen wichtige Abschnitt ist auf den Seiten 17 bis 21 zu finden. Die Unterlagen sind im Internet bis 19.11.2025 verfügbar. Sie sind auch zum Herunterladen auf der Webseite der Stadt Altdorf verlinkt. Danach können noch bis zum 3.12.2025 Einwendungen abgegeben werden.
Ansonsten können die Unterlagen von der Regierung Mittelfranken auf einem geeigneten Speichermedium angefordert werden.
Formal gilt:
- Jeder kann eine Einwendung schreiben und darin seine individuelle Betroffenheit in eigenen Worten beschreiben. Die Darstellung, in welcher Weise man sich in seinen Rechten eingeschränkt fühlt, (z.B. bei Risiken für Herzschrittmacher, nach Art. 2 GG Recht auf körperliche Unversehrtheit) ist ausreichend.
Inhaltlich könne man alle möglichen Argumente anführen, die Erfahrung aber zeige: je konkreter die Argumente, desto wirksamer. - Man kann sowohl eine Sammeleinwendung unterschreiben als auch mehrere individuelle Einwendungen einreichen.
- Eltern können stellvertretend für ihre Kinder schreiben.
- Handschriftlich verfasste Einwendungen sind zulässig.
- Wichtig ist es, am Ende der Einwendung ausdrücklich den Antrag Tennets abzulehnen
- und das Schriftstück persönlich zu unterschreiben.
Wichtig bei der Einwendung: Eine einfache Mail ist nicht zulässig und gilt nur mit zertifizierter Signatur. Empfohlen wird ein Einwurf-Einschreiben. Die Abgabe bei der Regierung von Mittelfranken oder bei der Stadt Altdorf ist ebenso möglich.
Zu den Fristen wird empfohlen, die Einwendung 3–4 Tage vor Fristablauf zu Versand zu bringen.
Musterbrief und Erläuterungen, BI Raumwiderstand Winkelhaid
Fotos privat
