Ein­spruch zum Sze­na­rio­rah­men 2015 – Der ein­fachs­te Weg!

Der Sze­na­rio­rah­men 2025 ist die Grund­la­ge des Netz­ent­wick­lungs­plans Strom 2015. In die­sem Sze­na­rio­rah­men wird fest­ge­legt, mit wel­chen Eck­da­ten der Netz­aus­bau­be­darf bis 2025 ermit­telt wird. Bis­lang gehen Bun­des­netz­agen­tur und die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber von einem sta­ti­schen Markt­mo­dell bis 2025 aus. Strom soll bar­rie­re­frei durch ganz Euro­pa han­del­bar sein. Das ver­ur­sacht mas­si­ven Netz­aus­bau­be­darf. Dar­über hin­aus blei­ben Maß­nah­men zur Netz­mi­ni­mie­rung bis­lang völ­lig unbetrachtet.

Aus die­sem Grund kann bis 23.06.2014 zu die­sem Sze­na­rio­rah­men 2015 Ein­spruch erho­ben werden.

[mes­sa­ge type=“info”]Wer jetzt nicht wider­spricht hat spä­ter kein Mitspracherecht[/message]

Ein­spruch kann auf dem Postweg

Bun­des­netz­agen­tur
Refe­rat 613 P – Sze­na­rio­rah­men
Post­fach 80 01
53105 Bonn

oder per E‑Mail (szenariorahmen@bnetza.de) erho­ben wer­den. Um den Ein­spruch so ein­fach wie mög­lich zu machen, haben wir ein Bau­kas­ten­mo­dell ent­wi­ckelt, mit dem vor­ge­ge­be­ne oder eige­ne Text­bau­stei­ne ver­wen­det wer­den können.

Hier kli­cken zum Einspruchsformular:
www.stromautobahn.de/einspruchsformular

 

4 Gedanken zu „Ein­spruch zum Sze­na­rio­rah­men 2015 – Der ein­fachs­te Weg!“

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