Gro­ßer Andrang – außer­or­dent­li­che Bür­ger­ver­samm­lung Ludersheim

Außer­or­dent­li­che Bür­ger­ver­samm­lung am 29.10.2025 in Ludersheim

Am 29.10.2025 fand eine von BM Mar­tin Tabor kurz­fris­tig ein­be­ru­fe­ne außer­or­dent­li­che Bür­ger­ver­samm­lung in Luders­heim, in den Räu­men der Fir­ma Rei­co­lor statt. Vie­len Dank an die Fir­ma für die Unter­stüt­zung. Auch ein Groß­teil des Stadt­rats nahm dar­an teil.

Der Andrang war groß, der Saal bis auf den letz­ten Platz gefüllt. Ziel der Ver­an­stal­tung war es, Infor­ma­tio­nen zum aktu­ell lau­fen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren mit den Bür­ge­rIn­nen von Luders­heim und den umlie­gen­den Dör­fern aus­zu­tau­schen. Rechts­an­walt Wolf­gang Bau­mann folg­te der Ein­la­dung der Stadt, um recht­li­che Hin­wei­se zum The­ma Ein­wen­dun­gen gegen das Vor­ha­ben zu geben.

Auf der Tages­ord­nung stan­den neben dem aktu­ell geplan­ten Stre­cken­ver­lauf all­ge­mei­ne Erläu­te­run­gen zum Ver­fah­ren durch Stadt­bau­amts­lei­ter Bern­hard Dot­zer, eine Betrach­tung der Ansatz­punk­te der Stadt Alt­dorf durch Mar­tin Tabor, ein State­ment des Bund Natur­schut­zes in Per­son von Stadt­rat Die­ter Pletz, sowie jeweils kur­ze Rede­bei­trä­ge der BI Altdorf/Burgthann (Ralph Kuba­la) und der Luders­hei­mer Anwoh­ne­rin Clau­dia Groß. Im Anschluß an den recht­li­chen Teil mit RA Bau­mann konn­ten die Bür­ger und Bür­ge­rin­nen ihre Fra­gen oder Ideen zu Ein­wen­dun­gen äußern.

Bür­ger­meis­ter Mar­tin Tabor infor­mier­te, dass Ten­net jetzt zu 50% an aus­län­di­sche Inves­to­ren ver­kauft wor­den sei, aus den Nie­der­lan­den, Nor­we­gen und Sin­ga­pur, und bedau­er­te, dass der deut­sche Staat es nicht geschafft habe, sich dar­an zu beteiligen.
Wich­ti­ge Infra­struk­tur gehört nicht in die Hän­de exo­ti­scher aus­län­di­scher Investoren.

Mar­tin Tabor ging auf die beson­de­re Lage in Luders­heim ein. Zwei Umspann­wer­ke sol­len durch 110 und 220 kV-Lei­tun­gen ver­bun­den wer­den, mit der pro­ble­ma­ti­schen Über­span­nung eines Fir­men­ge­bäu­des, sowie dem Weg­fall des Lärm­schut­zes. Laut Ten­net wür­den sich die Wer­te um ledig­lich 3 Dezi­bel erhö­hen, was von der Stadt als Ohr­fei­ge emp­fun­den wer­de, denn ein sol­cher Wert höre sich zwar nach wenig an, brin­ge aber de fac­to eine erheb­lich höhe­re Beein­träch­ti­gung mit sich.

Bern­hard Dot­zer erläu­ter­te, dass das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren den ers­ten juris­tisch rele­van­ten Schritt im gesam­ten Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für die Jura­lei­tung darstellt.
Es gibt drei Abschnit­te in unse­rem Gebiet und daher drei getrenn­te Teil­ver­fah­ren: der grö­ße­re Abschnitt A‑Ost betrifft direkt Luders­heim ab dem Umspann­werk, ein wei­te­rer, Abschnitt A‑West, die Stre­cke von Rai­ter­saich bis Win­kel­haid, unter­bro­chen durch den Abschnitt mit der Tun­nel­pla­nung in Katzwang.
Es gibt unter­schied­li­che Fris­ten für Ein­wen­dun­gen in den Ver­fah­ren. Die Frist für Abschnitt A‑Ost (Alt­dorf, Post­bau­er-Heng) ist der 03.12.2025, die für Abschnitt Tun­nel Katzwang ist der 14.11.25. Der Ter­min für den Abschnitt A‑West (Rai­ter­saich, Win­kel­haid) ist noch offen.

Hans-Die­ter Pletz vom Bund Natur­schutz berich­te­te von wert­vol­len Schutz­gü­tern, die bei Kar­tie­run­gen fest­ge­hal­ten wur­den, dar­un­ter einen Flat­ter­ul­men­wald (rote Lis­te der bedroh­ten Arten). Auch sei das Gebiet rund um das geplan­te USW eines der größ­ten Rück­zugs­ge­bie­ten für Amphi­bi­en in Mit­tel­fran­ken. Zudem beinhal­te der Misch­wald an der Auto­bahn sehr alte Eichen, die alle­samt gefällt wür­den. 
Der BN hat eine Sam­mel­ein­wen­dung mit 8 Punk­ten ver­fasst, die zusätz­lich zur eige­nen Ein­wen­dung unter­schrie­ben wer­den kann.

Zu den Einwendungen

Rechts­an­walt Wolf­gang Bau­mann wies dar­auf hin, dass nur den­je­ni­gen Betrof­fe­nen ein Anhö­rungs­recht und Kla­ge­recht zustün­de, die zuvor eine ent­spre­chen­de Ein­wen­dung ein­ge­reicht hätten.
Zu den Plan­fest­stel­lungs­un­ter­la­gen (Ten­nets Antrag): Die Unter­la­gen beinhal­ten alle Gut­ach­ten,  z.B. zum Lärm­schutz. Im Erläu­te­rungs­be­richt sind alle Fra­ge­stel­lun­gen zusam­men­ge­fasst, die Ten­net behan­delt. Der Erläu­te­rungs­be­richt umfasst ca. 130 Sei­ten. Der für die Ein­wen­dun­gen wich­ti­ge Abschnitt ist auf den Sei­ten 17 bis 21 zu fin­den. Die Unter­la­gen sind im Inter­net bis 19.11.2025 ver­füg­bar. Sie sind auch zum Her­un­ter­la­den auf der Web­sei­te der Stadt Alt­dorf ver­linkt. Danach kön­nen noch bis zum 3.12.2025 Ein­wen­dun­gen abge­ge­ben werden.
Ansons­ten kön­nen die Unter­la­gen von der Regie­rung  Mit­tel­fran­ken auf einem geeig­ne­ten Spei­cher­me­di­um ange­for­dert werden.

For­mal gilt:

  • Jeder kann eine Ein­wen­dung schrei­ben und dar­in sei­ne indi­vi­du­el­le Betrof­fen­heit in eige­nen Wor­ten beschrei­ben. Die Dar­stel­lung, in wel­cher Wei­se man sich in sei­nen Rech­ten ein­ge­schränkt fühlt, (z.B. bei Risi­ken für Herz­schritt­ma­cher, nach Art. 2 GG Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit) ist ausreichend.
    Inhalt­lich kön­ne man alle mög­li­chen Argu­men­te anfüh­ren, die Erfah­rung aber zei­ge: je kon­kre­ter die Argu­men­te, des­to wirksamer.
  • Man kann sowohl eine Sam­mel­ein­wen­dung unter­schrei­ben als auch meh­re­re indi­vi­du­el­le Ein­wen­dun­gen einreichen.
  • Eltern kön­nen stell­ver­tre­tend für ihre Kin­der schreiben.
  • Hand­schrift­lich ver­fass­te Ein­wen­dun­gen sind zulässig.
  • Wich­tig ist es, am Ende der Ein­wen­dung aus­drück­lich den Antrag Ten­nets abzulehnen
  • und das Schrift­stück per­sön­lich zu unterschreiben.

Wich­tig bei der Ein­wen­dung: Eine ein­fa­che Mail ist nicht zuläs­sig und gilt nur mit zer­ti­fi­zier­ter Signa­tur. Emp­foh­len wird ein Ein­wurf-Ein­schrei­ben. Die Abga­be bei der Regie­rung von Mit­tel­fran­ken oder bei der Stadt Alt­dorf ist eben­so möglich.
Zu den Fris­ten wird emp­foh­len, die Ein­wen­dung 3–4 Tage vor Frist­ab­lauf zu Ver­sand zu bringen.

Ein­wen­dungs­hil­fe

Mus­ter­brief und Erläu­te­run­gen, BI Raum­wi­der­stand Winkelhaid

Fotos pri­vat

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