Wo immer es geht, wird von unseren Energieversorgern „Energieverantwortung“ demonstriert. Wir alle lieben das „Wir machen mit!“-Bekenntnis in der RWE-Werbung: „Sind wir Deutschen eigentlich verrückt geworden?“, wird da gefragt, und wir glauben gerne, dass RWE tatsächlich dieser Ansicht ist, sind sie doch eines der bedauernswertesten Opfer des Atomausstiegs. Und so wird der „deutsche Sonderweg“ unterwandert, indem Kernforschung weiterhin in Deutschland gefördert und die Kernenergie-Nutzung ins Ausland verschoben wird.
Die Öffentlichkeitskampagnen der Energielobby sind damit im Resultat eine gezielte Unterwanderung des demokratisch entschiedenen Ausstiegs aus der Kernenergie und der von der Bevölkerung überwiegend befürworteten Energiewende.
Seit Fukushima befindet sich die Kernenergie in der Atomausstiegs-Krise. 2010 waren die Konzerne nach einer erfolgreichen Lobbykampagne endlich bei einer Laufzeitverlängerung der KKWs angelangt, als ihnen im März 2011 Fukushima einen dicken Strich durch die Rechnung machte. Im selben Jahr wurden die Gesetze zu Atomausstieg und zur Energiewende im Bundesrat unterzeichnet.
Also wurde um geplant, die deutschen Investitionen in KKWs der Nachbarn müssen verstärkt werden, und es müssen Netze her, die diesen Strom nach Deutschland bringen.
Bemerkenswert in der jetzigen Kommunikationskampagne der (Kern-)Energielobby ist die Vermeidung, die Kernenergie-Nutzung zu thematisieren. „Der Ausstieg aus der Atomkraft steht außer Frage“, an dieses Denkgebot hält man sich bis jetzt.
Stattdessen wird die große Offshore-Windstrom-Kampagne gefahren, mit denen ein großflächiger europaweiter Netzausbau gerechtfertigt werden kann, und das sieht so grün aus, dass es eine Freude ist. Was jedoch in Wirklichkeit durch die geplanten Gleichstromtrassen fließen soll, das wird immer auch davon abhängen, wer gerade politisch das Sagen hat und nach wessen energiepolitischen Regeln gerade gespielt wird. Dass die eigentlichen Chefs bei dieser Entscheidung die Energiekonzerne sind, darüber besteht kein Zweifel.
Und so sieht es aus, wenn die Atomlobby die Energiewende zu ihrer Sache macht – und wir müssen davon ausgehen, dass sich dies seitdem nicht geändert hat:
„Energie im Dialog“ am 14. Dezember 2011 – Die energiewirtschaftlichen Herausforderungen der Energiewende in Deutschland (Text gekürzt):
„In seiner Eröffnungsansprache betonte er [Dr. Ralf Güldner, Präsident des DAtF (Deutsches Atomforum e.V.], die eigentlichen Ziele der Energiewende dürften nicht aus den Augen verloren werden: Die Vermeidung des Ausstoßes von CO2, und die Verhinderung eines schwerwiegenden Klimawandels, wozu die Kernenergie maßgeblich beitrage. Dementsprechend sei für die Kernenergie in der Energiestrategie der Europäischen Union langfristig eine wichtige Rolle auf dem Weg zu einer kohlenstoffarmen Energiewirtschaft vorgesehen.
Güldner hob hervor, dass der Verzicht auf Kernenergie in Deutschland nicht mit einem Ende der Kernenergie gleichzusetzen sei und verwies auf die Entwicklung in vielen Nachbarländern, wie den Niederlanden, der Tschechischen Republik und Polen. Er stellte fest, dass Deutschland keine energiewirtschaftliche Insel sei und erklärte: “Längerfristig muss das gesamte deutsche Energiewendeprogramm mit der europäischen Energiepolitik und der Situation unserer Nachbarn abgeglichen werden.” Zu dieser energiepolitischen Realität gehöre es, dass die Kernkraft in Europa eine bedeutende Rolle spiele und dass indirekt auch deutsche Stromverbraucher dauerhaft Kernkraft nutzen würden.
Durch die Spitzenstellung bei Technik und Sicherheit in der weltweiten Branche könne die kerntechnische Industrie in Deutschland maßgeblich vom Ausbau der Kernkraft in vielen Ländern profitieren. Es müsse darauf geachtet werden, dass Hersteller und Dienstleister nicht Opfer des Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie in Deutschland würden und man ihnen politisch keine Steine in den Weg lege.
Sinn [Prof. Dr. Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchener Ifo-Institutes] hob besonders hervor, dass die deutsche Energiepolitik mit dem raschen Ausstieg aus der Kernenergie weitgehend allein stehe und die Kernenergie von Standorten außerhalb der deutschen Grenzen weiterhin eine wichtige Rolle bei der Versorgung Deutschlands spielen werde. Er kritisierte die politisch Verantwortlichen dafür, dass sie sich zu einseitig den Chancen der Energiewende widmeten und den Problemen nicht genug Aufmerksamkeit schenkten. Durch ein immer weiter gehendes Ausschalten von Marktmechanismen befinde sich die Energiepolitik in Deutschland in einer Spirale einander selbst verstärkender Fehlentscheidungen und Fehlallokationen zu Gunsten einer durchsetzungsstarken Minderheit.“
(Quelle: http://www.kernenergie.de/kernenergie/service/veranstaltungen/energie-im-dialog/veranstaltungen/2011–12-14_herausforderungen-der-energiewende.php)
Ich bin nur gespannt welchen Schachzug diese Atommafia
machen wird, um dem deutschen Volk die Endlagerung ihres
Produkts “radioktiver Abfall” unterzujubeln.Oder hat unsere jetzige Regierung den DEAL schon unterschrieben?Um den jetzt angeblich NOTLEIDENDEN Konzernen finanziell unter
die Arme zu greifen.Ich denke mal das die vom Strom-
verbraucher , bezahlten Milliardenrückstellungen nicht mehr
im Land sind.
WO SIND DIE ENDLAGERSTÄTTEN IN UNSEREM LAND?
WO SIND DIE GELDER DER ENTSORGUNG?
WO SIND DIE GELDER DES RÜCKBAUS?
Wenn RWE etc. darauf nicht Antworten kann ‚sollte das Volk
“STAAT” diesen Konzern auf SCHADENERSATZ verklagen.
Ich denke, eher gehen diese Multis in steuerrechliche Insolvents.
WAS BLEIBT: WIR ALS VOLK WERDEN DIES ALLES SO ODER SO BEZAHLEN.
Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen weder für die Endlagerung noch für den Rückbau der Reaktoren aufkommen. Das steht so verklausuliert in § 35 Abs. 5 BauGB. War also schon von Anfang aufgrund gesetzlicher Regelung klar, dass das wir Bürger zahlen!!! Insofern ist es für mich absolut unverständlich, wie überhaupt ein Politiker behaupten kann, Atomenergie ist “günstig”!!!
Hallo Frau Stahl . Irgend wie haben sie was verwechselt. Das System der finanziellen Entsorgungsvorsorge wurde auch nicht durch die in der Kernenergieverständigung vom 11.06.2001 festgelegten Strommengenkontingente in Frage gestellt [7], mit denen die Laufzeit der Kernkraftwerke limitiert wurde.
Denn:
Unverändert werden die Rückstellungen für die Stilllegung der Kernkraftwerke innerhalb einer Zeitspanne von maximal 25 Jahren gebildet, sodass die Begrenzung der Laufzeit auf ca. 32 Jahre insoweit ohne Auswirkung ist. Hier geht es um 35
Miiliarden Euro die wir als Stromverbraucher schon die Letzten 30 Jahre bezahlt haben.
Hinsichtlich der Entsorgung der Brennelemente werden die Rückstellungen abbrandabhängig gebildet, sodass die hierfür erforderlichen Finanzmittel noch während der jeweiligen Einsatzzeit der Brennelemente vollständig angesammelt werden. Auch die Bildung dieser Rückstellungen wird durch die Laufzeitbegrenzung nicht tangiert.
Rückstellung vs. Rücklagen
Die Betreiber von Kernkraftwerken bilden steuerrechtliche Rückstellungen – d.h. sie zahlen weniger Steuer und können dieses gesparte Geld investieren. Was ist der Wert dieses Investments, wenn es aufgelöst, sprich gebraucht wird? Möglicher Weise nichts mehr!
Rücklagen sind für gewöhnlich zweckgebunden und können bzw. sollten auch mit Auflagen zur sicheren Verfügbarkeit versehen sein. D.h., das zurückgelegte Geld ist dann auch da, wenn es benötigt wird, für Rückbau und dergleichen.
Ergo:
Die gehandhabte Praxis der steuerlichen Rückstellung kosten dem Steuerbürger möglicherweise zweimal sein Geld:
Einmal in Form der entgangenen Steuereinnahmen.
Zum zweiten Mal, in dem er für die Kosten mangels werthafter Rückstellungen , noch einmal zur Kasse gebeten wird.
Josef Loderer
http://www.eb-ei.de
Hallo Herr Hildebrandt,
ich wollte nur sagen, dass schon beim Genehmigungsverfahren der Atomkraftwerke klar war, dass die Betreiber keine Rückbauverpflichtung haben und die Kosten auf die Bürger “umgelegt” werden. Das “Umlegen” ist jetzt eher im übertragenen Sinne gemeint :-)! Die Befreiung vom Rückbau ist ausdrücklich in § 35 Abs. 1 Nr. 7 und § 35 Abs. 5 BauGB geregelt. Während beispielsweise der Rückbau von Windkraft- oder Biomasseanlagen in § 35 BauGB enthalten ist.
Viele Grüße und vielleicht treffen wir uns mal auf einer Veranstaltung.