HGÜ-Tras­se = Atomstrom

Wo immer es geht, wird von unse­ren Ener­gie­ver­sor­gern „Ener­gie­ver­ant­wor­tung“ demons­triert. Wir alle lie­ben das  „Wir machen mit!“-Bekenntnis in der RWE-Wer­bung:  „Sind wir Deut­schen eigent­lich ver­rückt gewor­den?“, wird da gefragt, und wir glau­ben ger­ne, dass RWE tat­säch­lich die­ser Ansicht ist, sind sie doch eines der bedau­erns­wer­tes­ten Opfer des Atom­aus­stiegs. Und so wird der „deut­sche Son­der­weg“ unter­wan­dert, indem Kern­for­schung wei­ter­hin in Deutsch­land geför­dert  und die Kern­ener­gie-Nut­zung ins Aus­land ver­scho­ben wird.
Die Öffent­lich­keits­kam­pa­gnen der Ener­gie­lob­by sind damit im Resul­tat eine geziel­te Unter­wan­de­rung des demo­kra­tisch ent­schie­de­nen Aus­stiegs aus der Kern­ener­gie und der von der Bevöl­ke­rung über­wie­gend befür­wor­te­ten Energiewende.

Seit Fuku­shi­ma befin­det sich die Kern­ener­gie in der Atom­aus­stiegs-Kri­se. 2010 waren die Kon­zer­ne nach einer erfolg­rei­chen Lob­by­kam­pa­gne end­lich bei einer Lauf­zeit­ver­län­ge­rung der KKWs ange­langt, als ihnen im März 2011 Fuku­shi­ma einen dicken Strich durch die Rech­nung mach­te. Im sel­ben Jahr wur­den die Geset­ze zu Atom­aus­stieg und zur Ener­gie­wen­de im Bun­des­rat unter­zeich­net.
Also wur­de um geplant,  die deut­schen Inves­ti­tio­nen in KKWs der Nach­barn müs­sen ver­stärkt wer­den, und es müs­sen Net­ze her, die die­sen Strom nach Deutsch­land brin­gen.
Bemer­kens­wert in der jet­zi­gen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kam­pa­gne der (Kern-)Energielobby ist die Ver­mei­dung, die Kern­ener­gie-Nut­zung zu the­ma­ti­sie­ren. „Der Aus­stieg aus der Atom­kraft steht außer Fra­ge“, an die­ses Denk­ge­bot hält man sich bis jetzt.
Statt­des­sen wird die gro­ße Off­shore-Wind­strom-Kam­pa­gne gefah­ren, mit denen ein groß­flä­chi­ger euro­pa­wei­ter Netz­aus­bau gerecht­fer­tigt wer­den kann, und das sieht so grün aus, dass es eine Freu­de ist. Was jedoch in Wirk­lich­keit durch die geplan­ten Gleich­strom­tras­sen flie­ßen soll, das wird immer auch davon abhän­gen, wer gera­de poli­tisch das Sagen hat und nach wes­sen ener­gie­po­li­ti­schen Regeln gera­de gespielt wird. Dass die eigent­li­chen Chefs bei die­ser Ent­schei­dung die Ener­gie­kon­zer­ne sind, dar­über besteht kein Zwei­fel.
Und so sieht es aus, wenn die Atom­lob­by die Ener­gie­wen­de zu ihrer Sache macht – und wir müs­sen davon aus­ge­hen, dass sich dies seit­dem nicht geän­dert hat:
„Ener­gie im Dia­log“ am 14. Dezem­ber 2011 – Die ener­gie­wirt­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen der Ener­gie­wen­de in Deutsch­land (Text gekürzt):
„In sei­ner Eröff­nungs­an­spra­che beton­te er [Dr. Ralf Güld­ner, Prä­si­dent des DAtF (Deut­sches Atom­fo­rum e.V.], die eigent­li­chen Zie­le der Ener­gie­wen­de dürf­ten nicht aus den Augen ver­lo­ren wer­den: Die Ver­mei­dung des Aus­sto­ßes von CO2, und die Ver­hin­de­rung eines schwer­wie­gen­den Kli­ma­wan­dels, wozu die Kern­ener­gie maß­geb­lich bei­tra­ge. Dem­entspre­chend sei für die Kern­ener­gie in der Ener­gie­stra­te­gie der Euro­päi­schen Uni­on lang­fris­tig eine wich­ti­ge Rol­le auf dem Weg zu einer koh­len­stoff­ar­men Ener­gie­wirt­schaft vorgesehen.

Güld­ner hob her­vor, dass der Ver­zicht auf Kern­ener­gie in Deutsch­land nicht mit einem Ende der Kern­ener­gie gleich­zu­set­zen sei und ver­wies auf die Ent­wick­lung in vie­len Nach­bar­län­dern, wie den Nie­der­lan­den, der Tsche­chi­schen Repu­blik und Polen. Er stell­te fest, dass Deutsch­land kei­ne ener­gie­wirt­schaft­li­che Insel sei und erklär­te: “Län­ger­fris­tig muss das gesam­te deut­sche Ener­gie­wen­de­pro­gramm mit der euro­päi­schen Ener­gie­po­li­tik und der Situa­ti­on unse­rer Nach­barn abge­gli­chen wer­den.” Zu die­ser ener­gie­po­li­ti­schen Rea­li­tät gehö­re es, dass die Kern­kraft in Euro­pa eine bedeu­ten­de Rol­le spie­le und dass indi­rekt auch deut­sche Strom­ver­brau­cher dau­er­haft Kern­kraft nut­zen wür­den.
Durch die Spit­zen­stel­lung bei Tech­nik und Sicher­heit in der welt­wei­ten Bran­che kön­ne die kern­tech­ni­sche Indus­trie in Deutsch­land maß­geb­lich vom Aus­bau der Kern­kraft in vie­len Län­dern pro­fi­tie­ren. Es müs­se dar­auf geach­tet wer­den, dass Her­stel­ler und Dienst­leis­ter nicht Opfer des Aus­stiegs aus der Nut­zung der Kern­ener­gie in Deutsch­land wür­den und man ihnen poli­tisch kei­ne Stei­ne in den Weg lege.
Sinn [Prof. Dr. Hans-Wer­ner Sinn, Prä­si­dent des Mün­che­ner Ifo-Insti­tu­tes]  hob beson­ders her­vor, dass die deut­sche Ener­gie­po­li­tik mit dem raschen Aus­stieg aus der Kern­ener­gie weit­ge­hend allein ste­he und die Kern­ener­gie von Stand­or­ten außer­halb der deut­schen Gren­zen wei­ter­hin eine wich­ti­ge Rol­le bei der Ver­sor­gung Deutsch­lands spie­len wer­de. Er kri­ti­sier­te die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen dafür, dass sie sich zu ein­sei­tig den Chan­cen der Ener­gie­wen­de wid­me­ten und den Pro­ble­men nicht genug Auf­merk­sam­keit schenk­ten. Durch ein immer wei­ter gehen­des Aus­schal­ten von Markt­me­cha­nis­men befin­de sich die Ener­gie­po­li­tik in Deutsch­land in einer Spi­ra­le ein­an­der selbst ver­stär­ken­der Fehl­ent­schei­dun­gen und Fehl­al­lo­ka­tio­nen zu Guns­ten einer durch­set­zungs­star­ken Min­der­heit.“
(Quel­le: http://www.kernenergie.de/kernenergie/service/veranstaltungen/energie-im-dialog/veranstaltungen/2011–12-14_herausforderungen-der-energiewende.php)

5 Gedanken zu „HGÜ-Tras­se = Atomstrom“

  1. Ich bin nur gespannt wel­chen Schach­zug die­se Atommafia
    machen wird, um dem deut­schen Volk die End­la­ge­rung ihres
    Pro­dukts “radiok­ti­ver Abfall” unterzujubeln.Oder hat unse­re jet­zi­ge Regie­rung den DEAL schon unterschrieben?Um den jetzt angeb­lich NOTLEIDENDEN Kon­zer­nen finan­zi­ell unter
    die Arme zu greifen.Ich den­ke mal das die vom Strom-
    ver­brau­cher , bezahl­ten Mil­li­ar­den­rück­stel­lun­gen nicht mehr
    im Land sind.
    WO SIND DIE ENDLAGERSTÄTTEN IN UNSEREM LAND?
    WO SIND DIE GELDER DER ENTSORGUNG?
    WO SIND DIE GELDER DES RÜCKBAUS?
    Wenn RWE etc. dar­auf nicht Ant­wor­ten kann ‚soll­te das Volk
    STAAT” die­sen Kon­zern auf SCHADENERSATZ verklagen.
    Ich den­ke, eher gehen die­se Mul­tis in steu­er­rech­li­che Insolvents.
    WAS BLEIBT: WIR ALS VOLK WERDEN DIES ALLES SO ODER SO BEZAHLEN.

    1. Die Betrei­ber von Kern­kraft­wer­ken müs­sen weder für die End­la­ge­rung noch für den Rück­bau der Reak­to­ren auf­kom­men. Das steht so ver­klau­su­liert in § 35 Abs. 5 BauGB. War also schon von Anfang auf­grund gesetz­li­cher Rege­lung klar, dass das wir Bür­ger zah­len!!! Inso­fern ist es für mich abso­lut unver­ständ­lich, wie über­haupt ein Poli­ti­ker behaup­ten kann, Atom­ener­gie ist “güns­tig”!!!

  2. Hal­lo Frau Stahl . Irgend wie haben sie was ver­wech­selt. Das Sys­tem der finan­zi­el­len Ent­sor­gungs­vor­sor­ge wur­de auch nicht durch die in der Kern­ener­gie­ver­stän­di­gung vom 11.06.2001 fest­ge­leg­ten Strom­men­gen­kon­tin­gen­te in Fra­ge gestellt [7], mit denen die Lauf­zeit der Kern­kraft­wer­ke limi­tiert wurde.

    Denn:

    Unver­än­dert wer­den die Rück­stel­lun­gen für die Still­le­gung der Kern­kraft­wer­ke inner­halb einer Zeit­span­ne von maxi­mal 25 Jah­ren gebil­det, sodass die Begren­zung der Lauf­zeit auf ca. 32 Jah­re inso­weit ohne Aus­wir­kung ist. Hier geht es um 35
    Mii­li­ar­den Euro die wir als Strom­ver­brau­cher schon die Letz­ten 30 Jah­re bezahlt haben.

    Hin­sicht­lich der Ent­sor­gung der Brenn­ele­men­te wer­den die Rück­stel­lun­gen abbrand­ab­hän­gig gebil­det, sodass die hier­für erfor­der­li­chen Finanz­mit­tel noch wäh­rend der jewei­li­gen Ein­satz­zeit der Brenn­ele­men­te voll­stän­dig ange­sam­melt wer­den. Auch die Bil­dung die­ser Rück­stel­lun­gen wird durch die Lauf­zeit­be­gren­zung nicht tangiert.

    1. Rück­stel­lung vs. Rücklagen

      Die Betrei­ber von Kern­kraft­wer­ken bil­den steu­er­recht­li­che Rück­stel­lun­gen – d.h. sie zah­len weni­ger Steu­er und kön­nen die­ses gespar­te Geld inves­tie­ren. Was ist der Wert die­ses Invest­ments, wenn es auf­ge­löst, sprich gebraucht wird? Mög­li­cher Wei­se nichts mehr!
      Rück­la­gen sind für gewöhn­lich zweck­ge­bun­den und kön­nen bzw. soll­ten auch mit Auf­la­gen zur siche­ren Ver­füg­bar­keit ver­se­hen sein. D.h., das zurück­ge­leg­te Geld ist dann auch da, wenn es benö­tigt wird, für Rück­bau und dergleichen.

      Ergo:

      Die gehand­hab­te Pra­xis der steu­er­li­chen Rück­stel­lung kos­ten dem Steu­er­bür­ger mög­li­cher­wei­se zwei­mal sein Geld:

      Ein­mal in Form der ent­gan­ge­nen Steuereinnahmen.
      Zum zwei­ten Mal, in dem er für die Kos­ten man­gels wert­haf­ter Rück­stel­lun­gen , noch ein­mal zur Kas­se gebe­ten wird.

      Josef Lode­rer
      http://www.eb-ei.de

    2. Hal­lo Herr Hildebrandt,
      ich woll­te nur sagen, dass schon beim Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren der Atom­kraft­wer­ke klar war, dass die Betrei­ber kei­ne Rück­bau­ver­pflich­tung haben und die Kos­ten auf die Bür­ger “umge­legt” wer­den. Das “Umle­gen” ist jetzt eher im über­tra­ge­nen Sin­ne gemeint :-)! Die Befrei­ung vom Rück­bau ist aus­drück­lich in § 35 Abs. 1 Nr. 7 und § 35 Abs. 5 BauGB gere­gelt. Wäh­rend bei­spiels­wei­se der Rück­bau von Wind­kraft- oder Bio­mas­se­an­la­gen in § 35 BauGB ent­hal­ten ist. 

      Vie­le Grü­ße und viel­leicht tref­fen wir uns mal auf einer Veranstaltung.

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