Für Ihre Stellungnahme können Sie folgende Argumente/Textbausteine (abschreiben,
umschreiben und oder ergänzen) verwenden.
Bitte stellen Sie Ihrer Stellungnahme diesen Satz voran:
“Ich nehme mit diesem Schreiben an der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung im Raumordnungsverfahren (ROV) zum Projekt Juraleitung (P53) teil und bitte meine Einlassungen zu
berücksichtigen.”VERSENDEN ODER ABEGEBEN IHRER STELLUNGNAHME
- Per Post an: Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, 91522 Ansbach
– Per E‑Mail an: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.deoder wenn wohnhaft in der Oberpfalz
- Per Post an: Regierung der Oberpfalz,
Emmeramsplatz 8, 93039 Regensburg
– Per E‑Mail an: Juraleitung@reg-opf.bayern.deoder direkt an die Wohngemeinde wie z. B.:
An die Stadt Altdorf
- Per Post an: Stadt Altdorf b. Nürnberg,
Röderstraße 10,90518 Altdorf b. Nürnberg
– Per E‑Mail an: stadt@altdorf.deBetreff: Stellungnahme ROV
Lokale Einwendungen und Stellungnahmen
VERLÄNGERUNG DER FRIST für Altdorf 30. JULI 2021
Einwendungen ROV Altdorf/Ludersheim
Einwendungen ROV Berching Worddatei
Einwendungen ROV Regierung Oberpfalz Worddatei
Einwendungen ROV Mühlhausen-Ost
Einwendungen ROV DietfurtEinwendungen ROV Dietfurt Excel-Schreiben
inkl. Bedienungsanleitungbitte für Dietfurt beachten : ZIP-Datei runterladen und EXCEL-Datei lokal bearbeiten vor dem versenden
Einwendungen ROV Obermainbach
Einwendungen ROV Büchenbach
Stellungnahme ROV Gemeinde Büchenbach
MUSTERBRIEFE
Die Bürgerinitiativen entlang der geplanten Juraleitung haben Texte, Argumente und Formbriefe erarbeitet, die Sie für Ihre Stellungnahme verwenden (abschreiben, umschreiben und/
oder ergänzen) können.Allgemeine Argumente und Textbausteine1. Es ist einzuwenden, dass dem Raumordnungsverfahren eine Trassenplanung zugrunde gelegt ist, deren Bedarf nicht nachgewiesen ist, für die keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und vorgelegt worden ist und der es an der Nachhaltigkeit fehlt. Damit verfehlt die vorgelegte Planung den Zweck des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG § 1 Abs. 1), einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.2. Bestritten wird die Behauptung von TenneT durch den großen Bodenabstand der Freileitungen werden die Grenzwerte für magnetische und elektrische Felder eingehalten (Bd. A I S. 27). Dagegen spricht z.B. der Fall der 380kV Leitung in Niederaichbach.Trotz sicherlich sorgfältiger Berechnung sind die elektrischen Feldstärken unterhalb der Hochspannungsleitung so hoch, dass Spaziergänger Entladungen spüren.Es stellt eine Bagatellisierung dar, wenn TenneT in Fernleitungen über Fernwander- und Radwege wegen parallel dazu bestehender Vorbelastungen keine erhebliche zusätzliche Beeinträchtigung sieht (s. Bd. A I S.67).3. Die vorgelegte Planung wird dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet mit dem als Bannwald qualifizierten Nürnberger Reichswald (vgl. Bd A I S. 63), der Feucht umschließt, nicht gerecht. Daran ändert auch die vorgeschlagene Waldüberspannung nichts. Schließlich handelt es sich um einen Wald mit besonderer Bedeutung für Erholung und als Landschaftsbild (Bd. A I S. 84,89). Die angeführte Vorbelastung des Raumes ist weder konkret dargelegt noch im Einzelnen überzeugend begründet. Bannwald ist nach Art. 11 BayWaldG unersetzlich und muss in seiner Flächensubstanz – Quantität und Qualität – erhalten bleiben. Weiter kommt ihm eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zu. TenneT legt nicht dar, wo die vom Vorhabenträger selbst eingeräumten Eingriffe in den Bannwald an anderer Stelle kompensiert werden können (vgl. Bd. A I S. 73).4. Auch gegen § 1a, Abs. 4, Energiewirtschaftsgesetz, wird verstoßen: „Elektrizitätsversorgungsnetze sollen bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach § 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Versorgungssicherheit sowie volkswirtschaftlicher Effizienz ausgebaut werden.Die Aufrüstung der Juraleitung auf 380 kV ist weder für die Versorgungssicherheit Bayerns noch für die Versorgung Mittelfrankens mit Strom erforderlich.5. Die Milliarden für den Übertragungsnetzausbau fehlen bei der dringend benötigten Klimawende. Nach den Plänen der Übertragungsnetzbetreiber soll die Juraleitung über Jahrzehnte weiterhin hohe Anteile von fossilen und atomaren Strom transportieren. Damit trägt die Juraleitung nicht zur Energieversorgung im Rahmen der Energiewende bei, obwohl eine umweltverträgliche Versorgung durch das Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben ist.6. Die geplante Juraleitung P53 beschleunigt den Klimawandel durch Waldrodung. Laut dem ersten Trassenvorschlag von TenneT soll am Heidenberg sowie in der Laubenhaid bis zu 44,4 ha Wald gerodet werden. In einem weiteren Vorschlag wäre sogar noch mehr Bannwald am Heidenberg betroffen. Da immer mehr Wald gerodet wird, belastet die geplante Juraleitung nicht nur das lokale Ökosystem auf das Schlimmste. Waldrodungen im großen Stil beschleunigen den Klimawandel. Diesem muss laut Bundesverfassungsgericht entgegengewirkt werden. Die Juraleitung würde im Gegenteil den Klimawandel beschleunigen. Eine vorsätzliche Rodung des Waldes für dieses Projekt, und sei es nur durch das Bauen von Rückewegen, ist daher vehement abzulehnen.7. Aus raumordnerischer Sicht ist anzuführen: Die Trassenbaumaßnahme wird sehr viel Natur, aber auch Kulturlandschaft zerstören und die Lebensqualität zahlreicher Menschen negativ beeinflussen. Es trifft den Bannwald im Raum Altdorf, ein Vogelschutzgebiet und Natura 2000 Flächen, aber es trifft vor allem die Anwohner von Ludersheim, wo der Lärmschutzwald vor der nahen Autobahn, der Erdverkabelung für die Trasse weichen muss. Das ROV stellt zudem Weichen für die nächsten Prozessschritte und sollte aufgrund der Größe dieses Vorhabens auch weitergehende Argumente in Betracht ziehen.8. Die Juraleitung soll laut TenneT einen Ausfall der auch geplanten Geleichstromtrasse Südostlink absichern. Verschiedene neue Studien (TUM, DIW, Prof. Jarass u. weitere) zeigen auf, dass dieses Projekt für einen europaweiten Stromhandel geplant wird. Für eine sichere Energieversorgung in Bayern ist die Juraleitung keine geeignete, weil zu kostspielige Lösung. Ein unabhängiger Bedarfsnachweis gibt es nicht. Es gibt bereits heute, mit dem bestehenden Netz einen sehr gut funktionierenden Energieaustausch mit den Nachbarländern.9. Wie sollen wir Anrainer eine Stellungnahme abgeben, wenn die zur Verfügung gestellten Unterlagen unvollständig sind? Für das notwendige neue Umspannwerk sind weder Standort noch Größe bekannt. An diesen Stellen ist somit auch der Verlauf der Trasse ungeklärt. Das gilt auch für die notwendigen Kabelübergangsanlagen bei Erdverkabelung, sowie für die Anbindung des in Ludersheim vorhanden Verteilnetzes. Allein deshalb müsste das Verfahren zumindest vorläufig ausgesetzt werden.10. Naturschutz und Klimaschutz gehören zusammen: Ein zweites Umspannwerk und breite Schneisen durch den Wald für die Trasse zerstören das lebenswerte Wohnumfeld bei Altdorf unwiederbringlich. Der Wald entlang der Autobahn, der für den Schutz der Anwohner*innen vor Lärm und Schmutz sorgt, würde für die Erdkabel-Baustelle in einer Breite von rund 50 Metern abgeholzt werden müssen. Das Umspannwerk verbraucht eine Fläche in der Größe von rund 7 Hektar, die für die Erdverkabelung notwendigen Kabelübergangsanlagen je rund 1,5 Hektar.11. Nicht zuletzt geht es beim Ausbau der Juraleitung auch um eine massive Vernichtung von privaten Werten. Grundstücke und Gebäude im Umfeld der Trasse, auch wenn nicht unmittelbar durch einen Mast betroffen, verlieren auf Dauer den marktüblichen Wert.12. In einem erkennbar undemokratischen Verfahren wurde mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes im Januar für das Vorhaben Juraleitung eine „energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes festgestellt.” Beides trifft nicht zu, was durch Wissenschaftler (TU München, TU Berlin, DIW Berlin, Prof. Jarass und weitere) in der letzten Zeit mehrfach festgestellt wurde.13. Auf dem Streckenabschnitt westlich von Ludersheim ist auf ca. 15 km eine Waldüberspannung geplant. Da die Masten der Waldüberspannung mit bis zu 100 m deutlich höher werden, ist von einer Fundamentfläche mit Schutzstreifen von 529 m² (27 x 27 m) auszugehen. Bei einem Mastabstand von 400m sind auf 15 km ca. 37 Masten erforderlich, welche zusammen eine Grundfläche von 19,5 ha benötigen. Die notwendigen Zufahrtswege zu jedem Mast bedeuten zusätzliche Rodungen. Da es sich bei diesen benötigten Flächen um Bannwald / Schutzwald handelt, ist dieser Eingriff abzulehnen. Eine Waldüberspannung erscheint auch im Zuge der steigenden Waldbrandgefahr (Klimaerwärmung, trockene Sommer) nicht sehr sinnvoll.14. Für die teilweise geplanten Abschnitte mit Erdverkabelung muss darauf hingewiesen werden, dass wissenschaftliche Bodenuntersuchungen bei Kabeln dieser Leistungsstärke noch nicht verfügbar sind. Es ist davon auszugehen, dass die Biodiversität, Grundwasserflüsse, aber auch die landwirtschaftliche Nutzung der Oberflächen bei Erdverkabelung wegen der hohen Temperaturen (ca. 70 Grad am Kabel, bis zu 5 Grad an der Oberfläche) auf Dauer zerstört werden.15. Eine Planung der Leitung P53 nur basierend auf Versorgungssicherheit, ohne Berücksichtigung einer nach EU-Recht vorzunehmenden Kosten – Nutzen – Analyse ist volkswirtschaftlich nicht vertretbar, zumal Alternativen zur Verfügung stehen. Zur Verfügung stehende Alternativen wurden zu keinem Zeitpunkt in Betracht gezogen. Gerade diese Alternativen würden hinsichtlich neuer Betroffenheiten und Landverbrauch eine deutliche Verbesserung der Sachlage darstellen.16. Eine Planung der Leitung ohne Einbeziehung des Umspannwerkes Ludersheim ist nicht möglich, da das neue Umspannwerk mit eingehenden und abgehenden Leitungen eng verbunden ist. Eine unabhängige Planung von Leitungsführung und Umspannwerk ist sinnlos, unvollständig, kostentreibend, nicht alle Fakten berücksichtigend und daher abzulehnen.17. An mehreren Stellen wird der vom LEP Bayern geforderte Mindestabstand nicht eingehalten. Somit ist der gesetzliche Schutz von Menschen verbunden mit der Verhinderung von gesundheitlichen Gefahren nicht ausreichend beachtet worden.18. An mehreren Stellen wurden Planungen dargestellt, die einen massiven Eingriff in die Natur mit Fauna und Flora bedeuten würden. Hier muss klargestellt werden, dass ein Eingriff in den Bannwald nicht zulässig ist.19. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Schweigen zum Ersatzausbau der Juraleitung nicht als Zustimmung zu diesem Vorhaben gewertet werden kann. Schweigen gilt nur unter Kaufleuten als Zustimmung. Wenn die Menschen schweigen, liegt es daran, dass viele Menschen noch immer nicht informiert sind und über die Auswirkungen dieses Vorhaben nicht Bescheid wissen. Sobald man mit den Menschen spricht und sie aufklärt, kommt breite Ablehnung der Juraleitung und des gesamten Netzausbaus.
In einem digitalen Entwicklungsland wie Deutschland haben die Bürger keine Holschuld. Die Bringschuld liegt noch immer auf Seiten der Vorhabensträger. Die Pandemielage kann angesichts der elementaren Auswirkungen des Netzausbaus für die nächsten Jahrzehnte nicht als Deckmantel für unzureichende Bürgerinformation dienen und rechtfertigt auch keine Aushöhlung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.An die Altdorfer Bürger: Bitte möglichst sofort – doch spätestens bis 30. Juli – Ihre Stellungnahme abgeben!!