Kon­sul­ta­ti­on zum NEP2030

Ab sofort kann zum Aktu­el­len Netz­ent­wick­lungs­plan Ein­spruch erho­ben werden.

Wie ange­kün­digt ist es ab jetzt mög­lich, dank vor­ge­fer­tig­ter Text­bau­stei­nen, die auf der Strom­au­to­bahn-Home­page hin­ter­legt sind, eine Stel­lung­nah­me zum NEP 2030 abzugeben.

Die Kon­sul­ta­ti­ons­frist am ist 28.02.2017 abgelaufen.

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