Vorarbeiten zur Planfeststellung für Suedlink vorerst vom Landratsamt Schweinfurt gestoppt
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB hat erfolgreich eine Duldungsanordnung zugunsten der Transnet BW GmbH abgewehrt bzw. deren Vollzug verhindert.
Die Bundesnetzagentur hatte gegenüber einem Landwirt aus dem südlichen Landkreis Schweinfurt eine Duldungsanordnung zur Durchführung von Vorarbeiten der Planfeststellung erlassen. Darin sollte der Landwirt verpflichtet werden, unter anderem die Vornahme eines Baggerschurfes im Zeitraum zwischen KW 8 und KW 16 auf dem landwirtschaftlichen Grundstück zu dulden, nachdem dieser Landwirt gegenüber der Transnet BW GmbH als Vorhabenträger der SuedLink-Höchstspannungsleitung ein Betretungsverbot ausgesprochen hatte.
Dieses sollte durch die Duldungsanordnung überwunden werden. In dem Bescheid wurde der Transnet BW das Recht eingeräumt, bis zum 30.04.2023 die geplanten Bodenarbeiten durchzuführen.
Gegen die Duldungsanordnung wendete sich der von der Kanzlei Baumann Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg – Leipzig – Hannover) vertretene Landwirt mit einem Schreiben an das Landratsamt Schweinfurt (Untere Naturschutzbehörde) und bat dieses, sicherzustellen, dass durch die von der TransnetBW GmbH beabsichtigten Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bezüglich der besonders geschützten Art Feldhamster verwirklicht werden. Denn es bestand die begründete Vermutung, dass möglicherweise Feldhamster durch den Baggerschurf in ihren Winterquartieren getötet werden.
Das Landratsamt Schweinfurt teilte nunmehr mit, es habe in Übereinstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken der Transnet BW GmbH aufgegeben, bis zum 30.04.2023 keinen Baggerschurf vorzunehmen. Damit erstreckt sich das Verbot der Naturschutzbehörde über den gesamten Zeitraum der Duldungsanordnung, die nach dem Bescheid am 30.04.2023 auf jeden Fall endet.
Aus “Medieninformation der Kanzlei Baumann Partnerschaftsgesellschaft mbB”