Was Ampri­on den Bür­gern verschweigt

Von: Karin Stahl (k.stahl@geomatrixx.de)

Im Inter­view mit der Augs­bur­ger All­ge­mei­ne am 26.01.2015 erklärt Herr Dr. Preuß, Spre­cher des Unter­neh­mens Ampri­on, „… es gibt Grenz­wer­te, die wir als Netz­be­trei­ber ein­hal­ten müs­sen. Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on sie­delt die­se Wer­te übri­gens viel höher an als der deut­sche Gesetzgeber.“
Wenn sich Herr Dr. Preuß schon auf die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on bezieht, dann soll­te er auch noch hin­zu­fü­gen, dass das Inter­na­tio­na­le Krebs­for­schungs­zen­trum (IARC) der WHO wegen erhöh­tem Leuk­ämie­ri­si­ko bei Kin­dern nie­der­fre­quen­te magne­ti­sche Wech­sel­fel­der in die Klas­se 2 B als „mög­li­cher­wei­se krebs­er­re­gend“ ein­stuft. Inso­fern sind Effek­te und Wir­kun­gen bekannt, die deut­lich unter­halb des in Deutsch­land gel­ten­den Grenz­wer­tes für nie­der­fre­quen­te magne­ti­sche Wech­sel­fel­der auf­tre­ten. Sol­che magne­ti­schen Wech­sel­fel­der ent­ste­hen bei den bis­he­ri­gen Hoch­span­nungs-Wech­sel­strom­lei­tun­gen.

Und selbst­ver­ständ­lich hat sich auch die Strah­len­schutz­kom­mis­si­on (SSK) mit dem The­ma der neu­en HGÜ-Tech­no­lo­gie beschäf­tigt und ver­ab­schie­de­te 2013 zu den bio­lo­gi­schen Effek­ten eine Emp­feh­lung u.a. mit fol­gen­dem Wort­laut: „Die Anga­ben von belast­ba­ren Schwel­len­wer­ten für Wahrnehmungs‑, Belästigungs‑, Schmerz- und Gefähr­dungs­ef­fek­ten sind im Hin­blick auf die begrenz­te Daten­la­ge, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Anzahl der unter­such­ten Per­so­nen und der Ein­flüs­se von Kofak­to­ren wie z. B. Ionen­dich­te, der­zeit nicht mög­lich. Die SSK emp­fiehlt daher die Durch­füh­rung wei­te­rer For­schungs­pro­jek­te – vor allem in Form von Human­stu­di­en unter gut kon­trol­lier­ten Bedin­gun­gen“. Was im Grun­de heißt: Nichts Genau­es weiß man nicht. Und um Genaue­res zu erfah­ren, benö­ti­gen wir „Human­stu­di­en unter gut kon­trol­lier­ten Bedingungen“.
Der Bür­ger wird zum Ver­suchs­ka­nin­chen der Trassenprofiteure.

2 Gedanken zu „Was Ampri­on den Bür­gern verschweigt“

  1. Die Grenz­wer­te, die Dr. Preuß von Ampri­on ein­hal­ten muss, sind durch Gesetz fest­ge­setzt. In Deutsch­land gilt ein Grenz­wert für magne­ti­sche Fluss­dich­te bei Gleich­strom von 500μTesla. Es gab in Ver­suchs­rei­hen Zwei­fel an der Unbe­denk­lich­keit eines Wer­tes in die­ser Grö­ßen­ord­nung. Wie schon bei der Grenz­wert­fest­le­gung für Wech­sel­fel­der, wur­de auch bei magne­ti­schen Gleich­fel­dern auf einen vor­beu­gen­den Schutz der Bevöl­ke­rung ver­zich­tet. Wer hat bei die­ser Gesetz­ge­bung wohl sei­ne “bera­ten­de” Hand im Spiel gehabt? Bestimmt nicht das Inter­na­tio­na­le Krebs­for­schungs­zen­trum der WHO

  2. Ver­steh ich das rich­tig, dass ihr den Bau der Strom­tras­se durch Grenz­wer­te für magne­ti­sche Gleich­fel­der kip­pen wollt? Könnt ihr da nen kon­kre­ten Wert nen­nen, damit man sich mal ein gro­bes Bild eurer Sor­gen machen kann?

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