Die Kessach in Widdern, bevor sie in die Jagst mündet. Bohrflüssigkeits-Rückstände im Wasser

Süd­link: Trans­netBW hebelt Plan­fest­stel­lung aus – Akti­ons­bünd­nis Tras­sen­geg­ner for­dert sofor­ti­gen Baustopp

Pres­se­mit­tei­lung vom 22. Janu­ar 2026

Süd­link: Trans­netBW hebelt Plan­fest­stel­lung aus –
Akti­ons­bünd­nis Tras­sen­geg­ner for­dert Bun­des­netz­agen­tur dazu auf, Bau­ar­bei­ten sofort zu stoppen

Am Süd­link zeich­net sich ein hand­fes­ter Umwelt­skan­dal ab: Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, die vom Bau des Süd­links betrof­fen sind, sol­len nach­träg­lich mas­si­ven Ände­run­gen am Pro­jekt zustim­men. Die­se Vor­gän­ge spie­len sich weit­ge­hend im Ver­bor­ge­nen ab. Die Öffent­lich­keit wird bewusst aus­ge­schlos­sen, wäh­rend Betrof­fe­ne unter erheb­li­chem Zeit­druck zur Stel­lung­nah­me auf­ge­for­dert wer­den. Schwei­gen gilt dabei als Zustim­mung. Die Bür­ger­initia­ti­ven im Akti­ons­bünd­nis Tras­sen­geg­ner for­dern die für das Ver­fah­ren ver­ant­wort­li­che Bun­des­netz­agen­tur des­halb dazu auf, die­ses Vor­ge­hen zu unter­bin­den. “Wer tief­grei­fen­de Ände­run­gen bean­tragt, kann sich nicht gleich­zei­tig auf die Bestands­kraft des ursprüng­li­chen Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses beru­fen. Genau das ver­sucht Trans­netBW – rechts­wid­rig und zulas­ten der Umwelt”, so Spre­che­rin Dör­te Hamann.

Bri­sant ist: Die nach­träg­li­chen Ände­run­gen stel­len gra­vie­ren­de Ein­grif­fe dar und füh­ren dazu, dass deut­lich mehr Boden zer­stört wird, als im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren geneh­migt wur­de. Anstatt die­se wesent­li­chen Abwei­chun­gen öffent­lich zu machen und erneut prü­fen zu las­sen, umge­hen die Pla­ner gezielt eine öffent­li­che Debat­te sowie die Kon­trol­le durch Umwelt­ver­bän­de. Die Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) stellt augen­schein­lich erst jetzt in der Aus­füh­rung fest, dass die Pla­nun­gen zum Süd­link unzu­rei­chend waren.

Dies ist bereits der zwei­te Plan­än­de­rungs­an­trag zum Süd­link-Pro­jekt der Fir­ma Trans­netBW. Damit wer­den zen­tra­le Grund­sät­ze des Plan­fest­stel­lungs­rechts unter­lau­fen. Die bean­trag­ten Ände­run­gen sind kei­nes­wegs mar­gi­nal: Über 15 Kilo­me­ter ver­än­der­ter Kabel­la­gen, deut­lich brei­te­re Tras­sen, tie­fe­re Ver­le­gung, mas­siv aus­ge­wei­te­te HDD-Boh­run­gen. Das erhöht die Risi­ken von Boden­kon­ta­mi­na­ti­on, Grund­was­ser­ge­fähr­dung und Flä­chen­schä­den erheb­lich. Die betrof­fe­nen Flä­chen ver­dop­peln sich teils min­des­tens – mit gra­vie­ren­den Fol­gen für Land­wirt­schaft, Eigen­tum und Umwelt. Trotz­dem will Trans­netBW wei­ter­bau­en, als han­de­le es sich um eine blo­ße tech­ni­sche Feinjustierung.

Wir wer­ten die­se nach­träg­li­chen Ände­run­gen als Ein­ge­ständ­nis der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber, dass vie­le Bau­maß­nah­men im Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht aus­rei­chend geprüft wor­den sind. Jetzt muss die Bun­des­netz­agen­tur als Auf­sichts­be­hör­de nach­steu­ern”, kri­ti­siert Hil­de­gard Bey­fuß von der Bür­ger­initia­ti­ve A7 Strom­tras­se NEIN e.V. “Die Bun­des­netz­agen­tur steht in der Pflicht, Maß­nah­men zu ergrei­fen, die geeig­net sind, dass der Umwelt­schutz nicht län­ger den pro­fit­ori­en­tier­ten Inter­es­sen eines Groß­kon­zerns geop­fert wird. Letzt­lich wird mit der vor­lie­gen­den mas­si­ven Ände­rung der Plä­ne der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für den Süd­link zurück­ge­nom­men. Die Bau­ar­bei­ten am Süd­link müs­sen unver­züg­lich ein­ge­stellt wer­den.

Trink­was­ser und Umwelt durch Süd­link-Boh­run­gen gefähr­det – Straf­an­zei­ge gegen TransnetBW

Dass die Bau­ar­bei­ten ent­lang des Süd­link zu gra­vie­ren­den Umwelt­schä­den füh­ren, hat das Akti­ons­bünd­nis Tras­sen­geg­ner bereits Ende ver­gan­ge­nen Jah­res scharf kri­ti­siert und bei der Pres­se­kon­fe­renz zur Kla­ge gegen den Süd­link am 26.11.2025 mit Bil­dern zu den Vor­fäl­len belegt.

Aus­blä­ser nach HDD Spül­boh­rung unter der A7. Bohr­flüs­sig­keits-Rück­stän­de auf der Wie­se sind mit Stroh­bal­len eingedämmt.

Zudem hat Rechts­an­walt Wolf­gang Bau­mann von der über­par­tei­li­chen Wäh­ler­ge­mein­schaft „Zukunft für Würz­burg“ (ZfW) im Dezem­ber Straf­an­zei­ge gegen Ver­ant­wort­li­che der Trans­netBW GmbH erstat­tet. Anlass sind meh­re­re mas­si­ve Umwelt­vor­fäl­le bei HDD-Bohr­ar­bei­ten für die Strom­tras­se Süd­link in Altert­heim (Land­kreis Würz­burg). Das Vor­ge­hen von Trans­netBW erfüllt den Straf­tat­be­stand der Boden- und Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gung gemäß § 324a StGB.
Bei den Boh­run­gen kam es zu meh­re­ren soge­nann­ten Aus­blä­sern, bei denen erheb­li­che Men­gen Ben­to­nit-Bohr­flüs­sig­keit mit che­mi­schen Addi­ti­ven unkon­trol­liert an die Ober­flä­che gedrückt wur­den. Die Bohr­flüs­sig­keit ver­si­cker­te im Bereich des künf­ti­gen Trink­was­ser­ein­zugs­ge­biets „Zel­ler Quel­len“, also unmit­tel­bar an der sen­si­blen Gren­ze der Würz­bur­ger Trink­was­ser­ver­sor­gung. Neben dem von Trans­netBW bestä­tig­ten Vor­fall wur­den wei­te­re, zunächst völ­lig unge­si­cher­te Aus­blä­ser festgestellt.

Die Kessach in Wid­dern, bevor sie in die Jagst mün­det. Bohr­flüs­sig­keits-Rück­stän­de im Wasser

Trans­netBW hat hier sehen­den Auges ein hohes Umwelt­ri­si­ko in Kauf genom­men“, erklärt Wolf­gang Bau­mann. „Trotz zahl­rei­cher bekann­ter Aus­blä­ser ent­lang der Süd­link-Tras­se wird wei­ter­hin ein offen­sicht­lich unge­eig­ne­tes Bohr­kon­zept ange­wen­det – sogar im Umfeld eines Trink­was­ser­schutz­ge­biets. Das ist ver­ant­wor­tungs­los.“ Die ein­ge­setz­te Bohr­spü­lung ist kei­nes­wegs harm­los. Die Mischung aus Ben­to­nit und Poly­me­ren bil­det im Ruhe­zu­stand eine gel­ar­ti­ge Mas­se, die Klein­tie­re, Fische und Amphi­bi­en ersti­cken kann. Fach­lich ist es zwei­fels­frei so, dass sol­che Bohr­spü­lun­gen nach Aus­blä­sern als ent­sor­gungs­pflich­ti­ger Abfall gel­ten. Den­noch plant der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber Trans­netBW offen­bar ledig­lich eine ober­fläch­li­che Besei­ti­gung, statt die kon­ta­mi­nier­ten Böden voll­stän­dig aus­zu­kof­fern und fach­ge­recht zu entsorgen.

Bohr­flüs­sig­keits-Rück­stän­de von Aus­blä­sern nach einer Spül­boh­rung lau­fen einen Wald­weg ca. 100 – 150 m hinunter

Beson­ders schwer wiegt, dass die Vor­fäl­le nicht über­ra­schend kom­men. In Bay­ern und Baden-Würt­tem­berg ist es bei Süd­link-Bau­maß­nah­men bereits an zahl­rei­chen Stel­len zu ver­gleich­ba­ren Aus­blä­sern und Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gun­gen gekom­men, ohne dass Trans­netBW dar­aus Kon­se­quen­zen gezo­gen hät­te. „Wer trotz die­ser Vor­ge­schich­te wei­ter­bohrt, ohne sein Sicher­heits­kon­zept grund­le­gend zu ändern, nimmt Umwelt­schä­den bil­li­gend in Kauf“, so Bau­mann. „Das ist kein Betriebs­un­fall, son­dern das Ergeb­nis einer sys­te­ma­ti­schen Miss­ach­tung von Umwelt- und Gewäs­ser­schutz.” Der Rechts­an­walt sieht dar­in min­des­tens gro­be Fahr­läs­sig­keit, mög­li­cher­wei­se sogar beding­ten Vorsatz.

Das Akti­ons­bünd­nis Tras­sen­geg­ner for­dert des­halb eine lücken­lo­se straf­recht­li­che Auf­klä­rung, die sofor­ti­ge Sanie­rung der betrof­fe­nen Flä­chen sowie ein Mora­to­ri­um für wei­te­re HDD-Boh­run­gen, da kein nach­weis­lich siche­res Bohr­kon­zept vor­liegt. Wir erwar­ten zudem von den zustän­di­gen Behör­den, ihrer Auf­sichts­pflicht nach­zu­kom­men und wei­te­ren Umwelt­straf­ta­ten durch einen Bau­stopp am Süd­link prä­ven­tiv entgegenzuwirken. 

Akti­ons­bünd­nis Trassengegner
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