von Heike Bock <info@fichtelgebirgesagtnein.de>
Europaweit ist ein massiver Ausbau des elektrischen Höchstspannungsnetzes geplant. Ziel ist eine Stärkung des Strommarktes. In erster Linie soll hierbei Strom aus „konstanten Quellen“, d.h. Braunkohle- und Kernkraftwerken gehandelt werden.
Unsere Region ist konkret von zwei Projekten betroffen. Zum einen ist für den Ostbayernring ein wesentlich größerer Ersatz-Neubau vorgesehen, zum anderen soll der Neubau der Höchstspannungs-Gleichstrom-Passage Süd-Ost laut Bundesregierung entlang des Ostbayernrings entstehen. Für unsere Natur und die Anwohner kommt somit eine zweifache Belastung zu.
Beide Projekte basieren auf rechtswidrigen Bedingungen, wie alle übrigen Projekte des Netzentwicklungsplans 2014 (NEP). Das Planungsverfahren des NEP verstößt gegen übergeordnetes internationales Recht, da bei der bereits durchgeführten strategischen Umweltprüfung (SUP) eine rechtlich verbindliche Bürgerbeteiligung nicht möglich war. Genau dies ist nach internationalem Recht jedoch verbindlich.
Die BI Fichtelgebirge hat die Netzbetreiber darüber informiert, dass die Planungen einer rechtlichen Grundlage entbehren, und die Leitungen als Schwarzbauten zu betrachten sind. Hier sehen die Übertragungsnetzbetreiber, sollte es zum Rückbau der Leitungen kommen, die Bundesregierung in der Regresspflicht. Die vermeidbaren Kosten trägt somit der Steuerzahler.
Der Bundesregierung ist dieses internationale Recht wohlbekannt, weigert sich jedoch dieses umzusetzen, und nimmt somit dem Bürger sein Recht auf Mitsprache bei umweltrelevanten Projekten.
Auf den Internetseiten fichtelgebirgesagtnein.de sowie aarhus-konvention-initiative.de finden Sie darüber hinaus Einwendungslisten für den geplanten Ostbayernring.
Die Planung des Ostbayernrings ist so weit fortgeschritten, dass das Raumordnungsverfahren kurz vor der Eröffnung steht. Der Bevölkerung wird mitgeteilt, wann die Unterlagen in den Rathäusern für vier Wochen lang zur Einsichtnahme ausliegen, danach haben Betroffene genau zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme. Potentiell betroffene Bürger und Grundstückseigner dürfen diese Frist keinesfalls versäumen und sollten nach Möglichkeit einen Fachanwalt aufsuchen. Eine beinhaltet in der Regel einen Anspruch auf kostenlose Erstberatung.
PM als Download: PM_BI-Fichtelgebirge_20150915.pdf (77kB)