Unren­ta­bles Irsching soll Gewinn bringen

Das Gas­kraft­werk in Irsching soll mit einem Trick doch noch Gewinn erwirt­schaf­ten. Wer das bezah­len soll ist ja klar, der Stromkunde.

Das Gas­kraft­werk in Irsching läuft zur Zeit zu sel­ten, um Gewinn zu erwirt­schaf­ten. Aus die­sem Grund will E.On als Betrei­ber des Kraft­werks die Still­le­gung ab März 2016 bean­tra­gen. Wegen einer Son­der­ver­ein­ba­rung muss das Kraft­werk bis dahin bereit­ste­hen. Für die­se Son­der­ver­ein­ba­rung erhält E.On von Ten­net den Betrag von 80 Mil­lio­nen Euro.

Der Betrei­ber des Gas­kraft­werks hat wohl fol­gen­den Plan mit dem Gas­kraft­werk. Ter­min­ge­recht wird die Still­le­gung des Gas­kraft­werks bei der Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) bean­tragt. Das die Bun­des­netz­agen­tur der Still­le­gung zustimmt ist so gut wie aus­ge­schlos­sen, denn die Strom­ver­sor­gung im Süden  wird als brü­chig ein­ge­stuft. IM Süden Deutsch­lands wur­den bis er elf Kraft­wer­ke als uner­läss­lich ein­ge­stuft.  Also wird die BNetzA bestim­men, dass Irsching noch bis min­des­tens 2018 weiterläuft.

Die Stel­lung der Uner­läss­lich­keit des Gas­kraft­werks gibt E.On eine güns­ti­ge Ver­hand­lungs­po­si­ti­on. E.On wird sei­ne Prei­se neu ver­han­deln kön­nen, natür­lich zum posi­ti­ven des Kon­zerns.  Das Pro­blem geht weiter.

Zu Hil­fe kommt E.On die Ver­ord­nung für Reser­ve­kraft­wer­ke, die­se Ver­ord­nung gilt nur für alte und abge­schrie­be­ne Anla­gen. Irsching ist aber in kauf­män­ni­scher Hin­sicht noch nicht abge­schrie­ben. Der Bau von zwei Kraft­werks­blö­cken wur­de erst 2011 fer­tig­ge­stellt. Wür­de Irsching zu einem Reser­ve­kraft­werk dek­ra­diert, dürf­te es nicht wie­der regu­lär ans Strom­netz. Was bleibt ist die Mög­lich­keit einer Son­der­ver­ein­ba­rung mit der BNetzA und die wird E.On nur ein­ge­hen, wenn es sich finan­zi­ell rechnet.

So kann es Irsching schaf­fen, vom unren­ta­blen Gas­kraft­werk zu einer Geld­quel­le auch über den Atom­aus­stieg 2022 hin­aus zu werden.

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