Unrecht­mä­ßi­ger Netz­aus­bau geht in die nächs­te Planungsstufe

Der Aus­bau eines über­di­men­sio­nier­ten Über­tra­gungs­net­zes ist unwirt­schaft­lich, umwelt­zer­stö­rend und für die Ener­gie­wen­de kon­tra­pro­duk­tiv. Die hohen Kos­ten erd­ver­ka­bel­ter Mega­tras­sen wie dem Sued­Ost­Link füh­ren zu wach­sen­den gesell­schaft­li­chen Pro­ble­men: Ohne eine regio­na­le Wert­schöp­fung bei der Ener­gie­er­zeu­gung wird Strom immer mehr zu einem Luxus­gut, wie die mas­si­ven Preis­er­hö­hun­gen der Netz­ent­gel­te durch Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber Ten­net jetzt schon zei­gen. Die Ener­gie­wen­de muss des­halb dezen­tral erfolgen.

Dass es in Deutsch­land mög­lich ist, Men­schen mit Strom­sper­ren zu bele­gen, die die­se Kos­ten nicht mehr bewäl­ti­gen kön­nen, ist ein deut­li­ches Zei­chen dafür, dass die Ener­gie­kon­zer­ne mehr Rech­te besit­zen als die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Eine bezahl­ba­re Strom­ver­sor­gung für jeden muss garan­tiert werden!

Das Vor­ge­hen von Netz­be­trei­ber Ten­net bei der Suche nach dem geeig­ne­ten Tras­sen­ver­lauf ist ein mora­li­scher Tief­punkt bei der ohne­hin schon ekla­tant unde­mo­kra­ti­schen Netz­aus­bau-Pla­nung. In den soge­nann­ten „Pla­nungs­be­glei­ten­den Foren“ wur­de ein nach eige­nem Gut­dün­ken aus­ge­wähl­ter Kreis von Betrof­fe­nen dazu auf­ge­for­dert, sich gegen­sei­tig die Lei­tun­gen zuzu­schie­ben. Ob und wie die­se Ein­ga­ben in die Pla­nun­gen für den Sued­Ost­Link mit ein­ge­flos­sen sind, bleibt völ­lig intrans­pa­rent. Dies ist eine Hul­di­gung an das Sankt-Flo­ri­ans-Prin­zip und gesell­schaft­lich verantwortungslos.

Die früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung der Öffent­lich­keit war uns ein gro­ßes Anlie­gen und hat erheb­lich zu einer Ver­sach­li­chung der Dis­kus­si­on um die Gleich­strom­lei­tun­gen bei­getra­gen.“ Die­se Äuße­rung der Baye­ri­schen Lan­des­re­gie­rung zeugt ent­we­der von Unkennt­nis oder von einer bewuss­ten Igno­ranz gegen­über gel­ten­dem Recht.

Laut der seit 2007 für Deutsch­land gel­ten­den Aar­hus-Kon­ven­ti­on, die eine rechts­ver­bind­li­che Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung bei der Zulas­sung von Vor­ha­ben mit erheb­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen  – ins­be­son­de­re bei Infra­struk­tur­maß­nah­men – garan­tiert, ist die Strom­netz-Pla­nung nicht rechts­kon­form. Die Bun­des­re­gie­rung ver­säumt hier ihre Pflicht bei der ein­schlä­gi­gen Gesetz­ge­bung: mit dem Netz­ent­wick­lungs­plan bekom­men die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eine bereits fer­ti­ge Pla­nung vor­ge­legt. Es fehlt jedoch die Kla­ge­mög­lich­keit für Ein­zel­per­so­nen ganz am Anfang des Ver­fah­rens, wenn alle Optio­nen noch offen sind. Von einer „früh­zei­ti­gen Ein­bin­dung“ kann also kei­ne Rede sein.

Bay­ern trägt den Aus­bau der Über­tra­gungs­net­ze mit”, so die Pres­se­mit­tei­lung der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung. Dem­nach muss die Staats­re­gie­rung auch die Ver­ant­wor­tung dafür über­neh­men, dass mit den Anträ­gen der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber auf die Bun­des­fach­pla­nung der nächs­te Schritt zur Ver­wirk­li­chung staat­li­cher Schwarz­bau­ten ein­ge­lei­tet wird.

Ein Gedanke zu „Unrecht­mä­ßi­ger Netz­aus­bau geht in die nächs­te Planungsstufe“

  1. Das wird noch heiß wer­den, wenn die Land­rats­äm­ter oder Kom­mu­nen die von der Tras­se betrof­fe­nen Grund­stücks­be­sit­zer unrecht­mä­ßig ent­eig­nen wol­len. Und Deutsch­land könn­te für die blo­ckier­te Umset­zung der Aar­hus Kon­ven­ti­on in Regress genom­men wer­den. Bin mal gespannt!

Schreibe einen Kommentar