Pres­se­mit­tei­lung
 Bun­des­ver­band gegen Sued­Link – 29.06.2026

  • Ist Plan­fest­stel­lungs­be­schluss Sued­Link noch ver­bind­lich? 
  • Kos­ten explo­die­ren durch Bau­män­gel 
  • Wider­stand regt sich gegen den Netzentwicklungsplan
Wie ver­bind­lich ist ein Planfeststellungsbeschluss?

Nach Ände­run­gen des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses im Sued­Link-Tras­sen-Abschnitt D2 (Bay­ern) wur­de jetzt auch eine Ände­rung für den Abschnitt D1 (Thüringen/Bayern) bean­tragt. Wie ver­bind­lich ist ein Plan­fest­stel­lungs­be­schluss, wenn ohne abschlie­ßen­de Geneh­mi­gung der BNetzA die Lei­tungs­füh­rung geän­dert und unver­min­dert wei­ter­ge­baut wer­den kann? Die Ver­ant­wort­li­chen kön­nen Pro­ble­me klein­re­den, aber Bür­ger­initia­ti­ven sind alarmiert.

Plan­än­de­run­gen kom­men oft überraschend

Es kann inzwi­schen jeden tref­fen, denn Plan­än­de­run­gen kom­men oft über­ra­schend, da man sie nicht öffent­lich bekannt geben muss. Für betrof­fe­ne Gemein­den und Grund­stücks­be­sit­zer kann es gra­vie­ren­de Fol­gen haben, wenn aus Angst vor Ent­eig­nung den Neue­run­gen vor­schnell zuge­stimmt wird. Der Flä­chen­ver­brauch steigt enorm, Schutz­strei­fen wer­den erwei­tert und durch eine neue Bau­stel­le kön­nen bis­her unbe­rühr­te Grund­stü­cke mit ein­be­zo­gen wer­den. Auch die Umwelt­schä­den häu­fen sich. Zusätz­lich erhö­hen sich mit jeder Kor­rek­tur der ursprüng­li­chen Pla­nung die Kos­ten für die Allgemeinheit.

For­de­rung nach bes­se­rer Kon­trol­le durch die BNetzA

Sued­Link wird nicht wegen der besorg­ten Men­schen zum Mil­li­ar­den­grab, son­dern auf­grund der Igno­ranz der Bau­trä­ger, die schein­bar nach dem Prin­zip „Augen zu und durch“ agie­ren. Der Bun­des­ver­band gegen Sued­Link for­dert eine bes­se­re Kon­trol­le durch die BNetzA als obers­te Auf­sichts­be­hör­de, damit Umwelt­schutz recht­zei­tig umge­setzt wird.

Bür­ger­initia­ti­ven-Arbeit ist berech­tigt und wich­ti­ger denn je

Nie­mand konn­te das Aus­maß der Sued­Link-Bau­stel­len und der Ein­grif­fe in Natur und Umwelt erah­nen, da Infor­ma­tio­nen unvoll­stän­dig und teil­wei­se irre­füh­rend sind. Betrof­fe­ne blei­ben oft rat­los oder sogar ver­zwei­felt zurück. Wäh­rend die Betei­li­gung an Pla­nungs­ver­fah­ren für die Öffent­lich­keit ein­zig auf einem Anhö­rungs­recht beruht, sug­ge­rie­ren Ali­bi­ver­an­stal­tun­gen der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber Mitbestimmungsrecht.

Nicht von unge­fähr kommt es an vie­len Sued­Link-Bau­stel­len zu gra­vie­ren­den Pro­ble­men. Nur auf­merk­sa­men Bürger:innen ist es zu ver­dan­ken, dass Scha­dens­fäl­le vor allem bei den HDD-Boh­run­gen an die Öffent­lich­keit gelan­gen. Gewäs­ser und land­wirt­schaft­li­che Flä­chen wer­den regel­mä­ßig durch über­schüs­si­ge Spül­boh­rungs­flüs­sig­keit (Aus­blä­ser) ver­un­rei­nigt, die Hava­rie-Kon­zep­te grei­fen nicht. Dazu Hil­de­gard Bey­fuß, Vor­sit­zen­de der Initia­ti­ve A7 Strom­tras­se NEIN: „Die Auf­klä­rungs­ar­beit durch Bür­ger­initia­ti­ven ist wich­ti­ger denn je. Es ist legi­tim, wenn wir ent­lang der gesam­ten Groß­bau­stel­le Sued­Link for­dern, dass geset­zes­kon­form gear­bei­tet wird. Durch die doku­men­tier­ten Umwelt­schä­den und Ver­stö­ße gegen das Natur­schutz­ge­setz erge­ben sich dar­an aller­dings berech­tig­te Zwei­fel. Mehr­fach wur­de ein Bau­stopp gefor­dert und auch der Bund für Umwelt und Natur­schutz (BUND) hat sich dazu in einer Pres­se­mit­tei­lung geäu­ßert!“ Neu­es Unge­mach droht durch den Ent­wurf der Regie­rung zu einem wei­te­ren Beschleu­ni­gungs­ge­setz, den der Bun­des­tag letz­ten Frei­tag (26.06.26) geneh­migt hat. Gegen das soge­nann­te Infra­struk­tur-Zukunfts­ge­setz lau­fen Umwelt­ver­bän­de bereits Sturm.

Die Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) muss reagie­ren, denn eine fal­sche Netz­pla­nung belas­tet den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land und Bürger:innen gleichermaßen

Die Befug­nis­se der BNetzA im Bereich der Netz­pla­nun­gen wur­den in den letz­ten Jah­ren mas­siv erwei­tert. Sie ist inzwi­schen nicht nur Prüf­be­hör­de, son­dern ist zur „Zen­tra­le“ der Netz­pla­nung gewor­den. Die BNetzA steu­ert allein­ver­ant­wort­lich und stellt Regeln für die Beur­tei­lung der Netz­plä­ne auf. Somit hat sie aber auch eine beson­de­re Verantwortung.

Der­zeit steht der 2. Ent­wurf des Netz­ent­wick­lungs­plans Strom (NEP) zur Kon­sul­ta­ti­on. Auch die Öffent­lich­keit ist bis zum 24. August 2026 zur Stel­lung­nah­me auf­ge­for­dert, denn jetzt wer­den die Wei­chen für den Über­tra­gungs­netz­aus­bau der nächs­ten Jah­re gestellt. Die Beschleu­ni­gungs­ge­set­ze für den Netz­aus­bau erschwe­ren die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit an Pla­nungs­ver­fah­ren. Durch die Ein­füh­rung von soge­nann­ten Infra­struk­tur­ge­bie­ten wer­den Kor­ri­do­re für neue Strom­lei­tun­gen nur mehr ober­fläch­lich geprüft und vie­le Raum­wi­der­stän­de gar nicht erkannt. Umwelt- und Natur­schutz­richt­li­ni­en haben kei­ne Prio­ri­tät mehr.

Maria Quanz, Vor­sit­zen­de des Bun­des­ver­ban­des gegen Sued­Link, erkennt dar­in ein Mus­ter: „Dass Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber Stel­lung­nah­men nicht berück­sich­ti­gen, gehört zum All­tag, aber dass inzwi­schen auch Anfra­gen und Beschwer­de­brie­fe an die BNetzA nicht mehr beant­wor­tet wer­den, zeigt eine gewis­se Gleich­gül­tig­keit gegen­über kon­struk­ti­ver Kri­tik. Man setzt auf Zer­mür­bung des „Raum­wi­der­stan­des Mensch“. Vie­le Ent­schei­dun­gen, die vor Jah­ren im Dia­log mit den Men­schen getrof­fen wur­den, wer­den jetzt zurück­ge­nom­men. Die Rück­kehr zur Frei­lei­tung und die geplan­te Abschaf­fung von Min­dest­ab­stän­den zur Bebau­ung sind bei­spiel­ge­bend. Dies geschieht mit faden­schei­ni­gen Begrün­dun­gen, wäh­rend man ein­zig und allein die Beschleu­ni­gung des Netz­aus­baus vor­an­trei­ben will.“

Vie­le Argu­men­te wider­le­gen den pro­gnos­ti­zier­ten Netzausbaubedarf

Die Argu­men­te gegen den über­di­men­sio­nier­ten Netz­aus­bau sind schlüs­sig. Man muss die Netz­ent­wick­lungs­plä­ne der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber nur eini­ge Jah­re zurück­ver­fol­gen und die dor­ti­gen Annah­men mit der Gegen­wart bzw. der nähe­ren Zukunft ver­glei­chen. Ent­ge­gen allen Pro­gno­sen ist der Strom­ver­brauch gesun­ken. Es zeigt sich auch, dass auf allen Ebe­nen (Industrie/Wirtschaft/Privathaushalte) die Umstel­lung des Ener­gie­sys­tems auf erneu­er­ba­re Ener­gien signi­fi­kant lang­sa­mer erfolgt, als die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber erwar­tet haben.

Jede rea­lis­ti­sche Zukunfts­ein­schät­zung deu­tet auf einen gerin­ge­ren Netz­aus­bau­be­darf hin. Die sys­te­ma­ti­schen Feh­ler im Netz­ent­wick­lungs­plan füh­ren zu fal­schen, deut­lich zu hohen Annah­men. Wenn das Strom­netz über­di­men­sio­niert aus­ge­baut wird, erge­ben sich aus jedem Lei­tungs­ki­lo­me­ter jahr­zehn­te­lan­ge Fol­ge­kos­ten für Unter­neh­men und pri­va­te Haus­hal­te. Ein star­ker Anstieg der Netz­ent­gel­te und somit der Strom­prei­se ist vor­pro­gram­miert. Der Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land wird im inter­na­tio­na­len Ver­gleich immer unat­trak­ti­ver. Die Bun­des­netz­agen­tur steht in der Ver­ant­wor­tung die Feh­ler im Netz­ent­wick­lungs­plan zu besei­ti­gen und rea­lis­ti­sche Anga­ben für die Bewer­tung des Netz­be­darfs zu beach­ten. Das über­ra­gen­de öffent­li­che Inter­es­se besteht dar­in, dass eine ver­ant­wor­tungs­vol­le und somit bezahl­ba­re Ener­gie­po­li­tik betrie­ben wird. Für die Ener­gie­wen­de ist u.a. ent­schei­dend, dass regio­nal das Ver­teil­netz aus­ge­baut und der Bau von Spei­chern vor­an­ge­trie­ben wird. Mit der For­de­rung, dass die­se netz­dien­lich und nicht pro­fit­ori­en­tiert betrie­ben wer­den müs­sen. Auch dadurch ver­rin­gert sich der Aus­bau­be­darf beim teu­ren Übertragungsnetz.

gezeich­net: Bun­des­ver­band gegen SuedLink

Pres­se­mit­tei­lung
 Bun­des­ver­band gegen Sued­Link – 29.06.2026

Schreibe einen Kommentar