BUND Natur­schutz lehnt Ersatz­neu­bau der Jura­lei­tung ab – Down­load für Sammeleinwendung


Der Bund Natur­schutz (BN) wen­det sich gegen den Bau der Jura­lei­tung und stellt Lis­ten für Sam­mel­ein­wen­dun­gen zur Ver­fü­gung.
Wer kei­ne indi­vi­du­el­le Stel­lung­nah­me ver­fas­sen will, kann statt­des­sen hier unter­schrei­ben und auch wei­te­re Unter­schrif­ten sammeln.

Hier der Text der Sammeleinwendung:


Der BUND Natur­schutz lehnt den Ersatz­neu­bau der Jura­lei­tung ab. Der Aus­bau der Höchst­span­nungs­net­ze ist über­di­men­sio­niert und nicht auf erneu­er­ba­re Ener­gien ausgelegt.

Im Rah­men des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens mache ich fol­gen­de Ein­wen­dun­gen geltend:

Wald­ver­lust:
Der Bann­wald und das Vogel­schutz­ge­biet sind von vie­len Ein­grif­fen bedroht. 15 Hekt­ar fie­len für das Auto­bahn­kreuz Nürn­berg ‑Ost., Sand­ab­bau droht mit 39 ha, Stra­ßen­bau frisst nach aktu­el­len Pla­nun­gen ca. 6 ha, vor weni­gen Jah­ren ca. 5 ha in Feucht. Par­al­lel wird der Aus­bau BAB 9 geplant mit ca. 6 ha Dau­er-Wald­ver­lust. Im vor­lie­gen­den Ver­fah­ren sind nun 20,7 ha dau­er­haft und 6,3 ha tem­po­rä­rer Wald­ver­lust (davon 11,86 ha Bann­wald) vor­ge­se­hen. Ich for­de­re einen star­ken Bann­wald­schutz nach dem Wald­ge­setz ohne wei­te­re Rodun­gen und auf der gesam­ten Stre­cke Wald­über­span­nung. Im FFH Gebiet muss die Sum­ma­ti­on beach­tet werden.

Arten­schutz:
Die Zer­schnei­dungs­wir­kung durch die neue Strom­tras­se ist vor allem auf der Dörl­ba­cher Au wirk­sam. Die alte Tras­se bleibt bestehen, die neue kommt dazu. Beim Auf­stieg auf die Au durch­schnei­det sie auch erneut das FFH Gebiet Schwarzach­schluch­ten direkt an der Gren­ze Wald-Offen­land. Das Umspann­werk in Luders­heim trifft mit der Bau­pha­se prak­tisch alle Lebens­räu­me einer der größ­ten Amphi­bi­en­po­pu­la­tio­nen im Land­kreis (2500 Tie­re). Ein über­re­gio­nal bedeut­sa­mer, ca. 80 Jah­re alter Flat­ter­ul­men­be­stand (Rote Lis­te Art) ist eben­falls durch das Umspann­werk und die neu­en Zulei­tun­gen von Rodung und Tro­cken­le­gung bedroht. Die Arten wur­den nicht kor­rekt erfasst. Ich stel­le mich gegen die Zer­stö­rung der Lebens­räu­me, wie es die Bio­di­ver­si­täts­richt­li­nie vorgibt.

Kli­ma­schutz:
Durch den Wald­ver­lust von 20,7 ha geht kli­ma­wirk­sa­me Flä­che ver­lo­ren. Die Wie­der­auf­fors­tung gelingt nur müh­sam, der erhöh­te Flä­chen­be­darf (mit Zeit­fak­tor, 80 Jah­re lang kein Wald) zum Aus­gleich fehlt. Ich for­de­re den Schutz des Wal­des aus Kli­ma­schutz­grün­den und nach dem Klimaschutzgesetz.

Feh­len­de Vari­an­ten­prü­fung USW:
Es wur­den zwar 3 Vari­an­ten geprüft. Aller­dings fehlt die Vari­an­te, bei der das vor­han­de­ne Umspann­werk durch mit kli­ma­scho­nen­dem Gas gekap­sel­te Tra­fo-Tech­no­lo­gie platz­spa­rend genutzt wer­den kann. Ich for­de­re die Vari­an­ten­prü­fung für den Umbau der bestehen­den USW und auf den mög­li­chen Ver­zicht des 2. USW, um Wald­ver­lust zu minimieren.

Flä­chen­ver­lust:
Die Ein­grif­fe umfas­sen 114 ha, davon sind 105 ha unver­sie­gel­te Flä­chen (Kom­pen­sa­ti­ons­be­rech­nun­gen). Auf die­ser Flä­chen­grö­ße wird gebag­gert, Boden umge­schich­tet, mit Beton gefüllt und vor­han­de­ne Struk­tu­ren geschä­digt. Zufahrts­we­ge wer­den dau­er­haft aus­ge­baut und Kur­ven­ra­di­en durch Rodung ver­grö­ßert. Bau­ma­te­ri­al muss aus Sandgruben/Kiesgruben 
ent­nom­men wer­den und ver­ur­sacht wei­te­re Flä­chen­ver­lus­te. Ich leh­ne die Tras­se auf­grund des immens hohen flä­chen­haf­ten Ein­griffs in die Natur und Ein­grif­fe in den Boden ab. 

Aus­gleichs­maß­nah­men:
In der vor­lie­gen­den Pla­nung fehlt ein flä­chen­glei­cher Aus­gleich. Es wird zu wenig Bann­wal­der­satz neu geschaf­fen. Der Auf­wuchs unter der Tras­se ist höhen­be­grenzt und bleibt immer nur Wald jun­ger Ausprägung/Niederwald. Ich leh­ne die Pla­nung auf­grund man­geln­der Aus­gleichs­maß­nah­men ab. 

Aus­wir­kun­gen auf Menschen:
Die Tras­se ver­läuft nicht über­all im 400 m Abstand zur Besie­de­lung. Die Lärm­be­las­tung nimmt auf­grund der Rodung ent­lang der Auto­bahn zu. Eine Erhö­hung um 3dB stellt eine dop­pel­te 
Belas­tung dar.

Ich leh­ne die Pla­nung auf­grund schäd­li­cher Ein­wir­kun­gen auf die Men­schen ab.

Hier die Sam­mel­ein­wen­dung als Pdf:
Unter­schrif­ten­lis­te_­Sam­mel­ein­wen­dung-BN_2025

 

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