JURALEITUNG RAUMVERTRÄGLICH? SICHER NICHT!

Jura­lei­tung trotz unzäh­li­ger Auf­la­gen und nicht erfüll­ter Vor­aus­set­zun­gen raum­ver­träg­lich? Wohl kaum.
Von Wolf­gang Schmid

Wer meint, der Tras­sen­bau sei durch Abschluss des Raum­ord­nungs­ver­fah­rens (ROV) beschlos­se­ne Sache, liegt falsch. Das ROV hat kei­ne recht­lich bin­den­de Wirkung.
Sie­he Aus­sa­ge der Regie­rung von Mit­tel­fran­ken: “Bei der lan­des­pla­ne­ri­schen Beur­tei­lung han­delt es sich um ein fach­be­hörd­li­ches Gut­ach­ten zur Raum­ver­träg­lich­keit. Eine abschlie­ßen­de Ent­schei­dung über das Vor­ha­ben ist damit nicht ver­bun­den, die­se ist dem nach­fol­gen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren vorbehalten.”

In ihren Gut­ach­ten im Rah­men des Raum­ord­nungs­ver­fah­rens (ROV) der Jura­lei­tung haben die 4 betrof­fe­nen Bezirks­re­gie­run­gen den soge­nann­ten Ersatz­neu­bau der Jura­lei­tung für raum­ver­träg­lich erklärt, obwohl sie allein in der Zusam­men­fas­sung des Ergeb­nis­ses der lan­des­pla­ne­ri­schen Beur­tei­lun­gen auf 11 Sei­ten 65 Maß­nah­men auf­füh­ren, von denen Ten­net nicht ent­bun­den ist, „die kon­kre­te räum­li­che Aus­ge­stal­tung der ein­zel­nen Maß­ga­ben den ein­zel­nen lan­des­pla­ne­ri­schen Beur­tei­lun­gen zu entnehmen.“

Ange­sichts so vie­ler Auf­la­gen und Vor­aus­set­zun­gen ist die Hoch­rüs­tung der Jura­lei­tung kei­nes­falls eine beschlos­se­ne Sache.
Das Gesamt­ur­teil „raum­ver­träg­lich“ ist wohl nur mit dem poli­ti­schen Druck zu erklä­ren. Raum­ver­träg­lich kann der Ersatz­neu­bau allen­falls mit lücken­lo­ser und voll­stän­di­ger Erfül­lung aller auf­er­leg­ten Maß­nah­men werden.

Die hoch­ge­rüs­te­te Strom­lei­tung soll laut Ten­net und den ROV-Gut­ach­ten im Wesent­li­chen ent­lang der bis­he­ri­gen 220-kV-Tras­se gebaut wer­den. Nur hier­für hat Ten­net den Antrag auf Ersatz­neu­bau gestellt, weil ande­re Tras­sen­füh­run­gen, z.B. die Süd­tras­se durch Büchen­bach, von Ten­net als noch schlech­ter in Bezug auf deren Raum­ver­träg­lich­keit beur­teilt wurden.

BEDARF NICHT GEPRÜFT
Ob ein Bedarf für den Ersatz­neu­bau der Jura­lei­tung besteht, wur­de im Gut­ach­ten des ROV über­haupt nicht geprüft, dies habe das Bun­des­be­darfs­plan­ge­setz bestä­tigt. Dass die­ses unter maß­geb­li­cher Betei­li­gung des Antrags­stel­lers Ten­net zustan­de gekom­men ist, bleibt unbe­rück­sich­tigt. Viel­mehr wird behaup­tet, dass der 220-Kilo­volt zu einer 380-Kilo­volt-Lei­tung der über­re­gio­na­len und regio­na­len Strom­ver­sor­gung und der Erschlie­ßung und Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien die­ne. Eine Begrün­dung wird hier­für nicht gelie­fert, Ten­net wur­de offen­bar rest­los ver­traut und die vie­len Argu­men­te gegen die­se Fake-News nicht berücksichtigt.

SCHWERWIEGENDE NACHTEILIGE AUSWIRKUNGEN
Immer­hin steht im Gut­ach­ten der Regie­run­gen: „Ande­rer­seits gehen mit dem Vor­ha­ben […] eine Rei­he von nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen ein­her […] , die […] zum Teil schwer wie­gen […] und nur mit einer Rei­he von Maß­ga­ben mit den Erfor­der­nis­sen der Raum­ord­nung in Ein­klang gebracht wer­den kön­nen.“ (Aus dem Netz­ent­wick­lungs­plan, Sei­te 33). „Die durch das Vor­ha­ben ver­ur­sach­ten Ein­grif­fe” wür­den “durch den Rück­bau der Bestands­lei­tung teil­wei­se gemil­dert wer­den können.“

Die­se schwer­wie­gen­den nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen des Ersatz­neu­baus der Jura­lei­tung ver­su­chen die Regie­run­gen mit zahl­rei­chen Maß­ga­ben abzu­mil­dern. Die wich­tigs­ten Maß­ga­ben sind u.a.:

KEINE BAUMASSNAHMEN VOR ABSCHLUSS DER UMSPANNWERK-VERFAHREN
Mit Bau­maß­nah­men und auch bau­vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men (ins­be­son­de­re Rodun­gen) darf ins­be­son­de­re in den Unter­ab­schnit­ten A1 und A2.4 erst begon­nen wer­den, wenn die eigen­stän­di­gen Ver­fah­ren zur Fest­le­gung der Stand­or­te der neu­en Umspann­wer­ke in Rai­ter­saich und Luders­heim abge­schlos­sen sind, um eine Prä­k­lu­si­ons­wir­kung für die eigen­stän­di­gen Ver­fah­ren zur Ver­le­gung der Umspann­wer­ke zu vermeiden.“
(Prä­k­lu­si­ons­wir­kung heißt in die­sem Zusam­men­hang, dass sich der Lei­tungs­bau für die zukünf­ti­gen Stand­or­te der Umspann­wer­ke aus­wir­ken wür­de. Dies ist zu vermeiden!)

Das Ver­fah­ren zum Umspann­werk Luders­heim hat noch gar nicht begon­nen, also darf Ten­net mit Bau­maß­nah­men und bau­vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men noch gar nicht begin­nen! Dazu gehört der Lei­tungs­bau im Bereich der Umspann­wer­ke und auch Maß­nah­men in grö­ße­rer Ent­fer­nung zu den Umspann­wer­ken, die sich nicht oder schwer rück­gän­gig machen las­sen, wie z.B. Rodun­gen, Schür­fen des Unter­grunds und Ähnliches.

Im Erd­ka­bel­ab­schnitt bei Katzwang […] müs­sen mög­li­che Beein­träch­ti­gun­gen in der Bewirt­schaf­tung und kul­tur­his­to­ri­schen Wer­tig­keit der Wäs­ser­wie­sen zuver­läs­sig aus­ge­schlos­sen sein. Bei Erd­ver­ka­be­lung in offe­ner Bau­wei­se ist durch geeig­ne­te Maß­nah­men zuver­läs­sig zu gewähr­leis­ten, dass signi­fi­kan­te Stö­run­gen der vege­ta­ti­ons­füh­ren­den Boden­schich­ten zuver­läs­sig ver­mie­den wer­den.“ „Es ist nach­zu­wei­sen, dass der beson­de­re Schutz­zweck des FFH-Gebie­tes (FFH: Fau­na-Flo­ra-Habi­tat) auch nicht mit­tel­bar durch hydro­lo­gi­sche Ein­wir­kun­gen beein­träch­tigt wird.“

Neben die­sen genann­ten Punk­ten gibt es noch etli­che wei­te­re, nach denen Ten­net „zuver­läs­sig“ etwas aus­schlie­ßen oder „gewähr­leis­ten“ muss. Dar­über hin­aus for­dern die Regie­run­gen in unzäh­li­gen Punk­ten auf, zu „prü­fen“, ob bestimm­te Beein­träch­ti­gun­gen durch den Ersatz­neu­bau ver­mie­den wer­den können.

KEINE POSITIVE LANDESPLANERISCHE BEURTEILUNG
Von einer „posi­ti­ven lan­des­pla­ne­ri­schen Beur­tei­lung“, wie Ten­net in ihrer Home­page schreibt, kann also kei­nes­falls die Rede sein. Der Ein­druck, dass der Jura­lei­tungs-Ersatz­neu­bau gelau­fen sei, den eini­ge Zei­tun­gen ver­mit­tel­ten, ist falsch.

Ten­net hat vie­le Auf­la­gen zu erfül­len, bevor das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren begon­nen wer­den kann. Und im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren, dem eigent­lich ent­schei­den­den Ver­fah­ren, wird es vie­le Punk­te geben, wes­halb der Ersatz­neu­bau der Jura­lei­tung auch hier nicht durch­ge­führt wer­den kann.

LEISTET WEITER WIDERSTAND
Wir rufen alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dazu auf, wei­ter Wider­stand zu leis­ten, zum Bei­spiel mit Betre­tungs­ver­bo­ten und der regen Teil­nah­me an Mahn­wa­chen und Protestaktionen!

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