Schlagwort-Archive: Raumordnungsverfahren

JURALEITUNG RAUMVERTRÄGLICH? SICHER NICHT!

Jura­lei­tung trotz unzäh­li­ger Auf­la­gen und nicht erfüll­ter Vor­aus­set­zun­gen raum­ver­träg­lich? Wohl kaum.
Von Wolf­gang Schmid

Wer meint, der Tras­sen­bau sei durch Abschluss des Raum­ord­nungs­ver­fah­rens (ROV) beschlos­se­ne Sache, liegt falsch. Das ROV hat kei­ne recht­lich bin­den­de Wirkung.
Sie­he Aus­sa­ge der Regie­rung von Mit­tel­fran­ken: “Bei der lan­des­pla­ne­ri­schen Beur­tei­lung han­delt es sich um ein fach­be­hörd­li­ches Gut­ach­ten zur Raum­ver­träg­lich­keit. Eine abschlie­ßen­de Ent­schei­dung über das Vor­ha­ben ist damit nicht ver­bun­den, die­se ist dem nach­fol­gen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren vor­be­hal­ten.”
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Hil­fe­stel­lung: Stel­lung­nah­men zum Raumordnungsverfahren

JETZT han­deln – Stel­lung­nah­men zum Raumordnungsverfahren
Jura­lei­tung abgeben!
VERLÄNGERUNG DER FRIST für Alt­dorf 30. JULI 2021

HINTERGUND

Die Jura­lei­tung (P53) ist von Rai­ther­saich über Alt­dorf nach Alt­heim bei Lands­hut geplant.
Es ist ein Lei­tungs­neu­bau, mit bis zu 100 m hohen Mas­ten, deren Lei­tun­gen 380kV trans­por­tie­ren wür­den – eine weit höhe­re Span­nung als die der bis­he­ri­gen Lei­tun­gen.  Die­ser Lei­tungs­neu­bau gehört zum Kon­zept der soge­nann­ten „Ener­gie­wen­de“.…
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Star­kes Zei­chen gegen die Jura­lei­tung: „Kei­ne Tras­se, nirgends!“

Was als klei­ne Mahn­wa­che geplant war, wur­de auf­grund der aktu­el­len Ent­wick­lun­gen bei den Pla­nun­gen zur Jura­lei­tung und dem Start des Raum­ord­nungs­ver­fah­rens zu einer kämp­fe­ri­schen Demons­tra­ti­on: Am Frei­tag, den 14.05.2021, kamen in Luders­heim rund 100 Men­schen zusam­men, um gegen ein neu­es Umspann­werk und gegen den Aus­bau der Strom­tras­se Juraleitung/P53 zu pro­tes­tie­ren. Trotz der uner­war­tet hohen Anzahl von Teil­neh­mern konn­ten Abstands­re­ge­lun­gen und Mas­ken­pflicht ein­ge­hal­ten wer­den.
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Bür­ger­be­tei­li­gung an der Jura­lei­tung – intrans­pa­rent und undemokratisch

 

 

 

 

Pres­se­mit­tei­lung vom 29. März 2021 

Mit­te März wur­den Plä­ne von Ten­net bekannt, die dar­auf schlie­ßen las­sen, dass sich der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber (ÜNB) mög­li­cher­wei­se bereits auf eine bestimm­te Stre­cken­füh­rung der Jura­lei­tung fest­ge­legt hat. Die Empö­rung ist groß, da damit sehr deut­lich wur­de, dass die Strom­tras­se an vie­len Stel­len sehr nah an die Wohn­be­bau­ung her­an­rückt. Offen­sicht­lich eher unfrei­wil­lig und „auf­grund der Bericht­erstat­tung in der Pres­se“ führt Ten­net nun Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen für Poli­tik und Öffent­lich­keit durch, am 29.
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