Von: Renate van de Gabel-Rüppel (r.rueppel@t‑online.de)
Die Aarhus-Konvention ist am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet und seit 30. Okt. 2001 in Kraft. Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. 47 Staaten haben bisher die Konvention ratifiziert.
Das Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt.…
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