In der gerade abgelaufenen mehrwöchigen Frist der Konsultation des Netzentwicklungsplans Strom 2035 (2021) konnten alle BürgerInnen, Kommunen und sonstige Vereinigungen zum Ende Januar 2021 veröffentlichen NEP 2035 (2021) Stellung nehmen.
Die Stadt Altdorf hat in ihrer Stellungnahme die Maßnahme “Juraleitung P53” abgelehnt mit folgenden Begründungen (gekürzte Fassung, vollständiger Beitrag im Anhang):
- Der NEP 2035 (2021) weist keine rechtliche Auseinandersetzung mit den relevanten Anforderungen an die Bedarfsfeststellung für Netzausbauvorhaben auf, d.h.
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